Schlagwort Beschluss vom 08.02.2018

Erbrecht | Erbengemeinschaft Gerichtsstandsbestimmung | Im sozialgerichtlichen Verfahren können Erben als notwendige Streitgenossen den Gerichtsstand wirksam bestimmen

Gegenstand dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts es ist die Frage, ob zwei Erben, die an unterschiedlichen Orten ihren Wohnsitz haben durch eine private Vereinbarung bestimmen können, welches Sozialgericht für Ihre Klage örtlich zuständig ist. Die beiden Kläger waren Erben in Erbengemeinschaft. Zu Lasten der Mitglieder der Erbengemeinschaft wurde ein Erstattungsbescheid erlassen. Gegen diesen Erstattungsbescheid erhoben die Erben Klage. Verfahrensrechtlich waren die beiden Erben notwendige Streitgenossen. Für einen der Erben war das Sozialgericht Reutlingen örtlich zuständig. Das Sozialgericht Altenburg war örtlich zuständig für den anderen Erben. Die beiden Erben kamen überein, die Klage beim Sozialgericht Altenburg zu erheben. Dieses betrachtete sich als örtlich unzuständig.