Jahr 2014

Erbrecht Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung | Voreintragung der Erbengemeinschaft in das Grundbuch bei Erwerb eines Erbanteils durch einen Miterben

Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung
Wird vor Eintragung der Erbengemeinschaft in das Grundbuch ein Erbanteil von einem Miterben erworben, so ist nur die Erbengemeinschaft in der neuen Zusammensetzung nach der Veräußerung des Erbanteils in das Grundbuch einzutragen. Die Erbengemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung ist nicht in das Grundbuch zuvor einzutragen. Zu diesem Schluss kommt das Gericht unter analoger Anwendung von § 40 Abs. 1 GBO. (Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung)