Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln

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Behindertentestament und Testamentsvollstreckung | Fachanwalt für Erbrecht – Köln

Mit einem Behindertentestament wird das Ziel verfolgt, für den behinderten Erben den Nachlass so zu sichern, dass der behinderte Erbe die Erbschaft für seine persönlichen Zwecken nutzen kann und sein Anteil am Nachlass nicht verwendet wird, um die Kosten seines laufenden Lebensunterhaltes zu decken.
Um dieses Ziel zu erreichen, d. h. den Erhalt der Erbschaft zugunsten des behinderten Erben, muss auch dafür Sorge getragen werden, dass Gläubiger des behinderten Erben nicht in den geerbten Nachlass vollstrecken können. Unter Gläubiger ist hier jede Person zu verstehen, die einen Anspruch gegenüber dem behinderten Erben persönlich geltend macht

Antrag auf Einleitung der Teilungsversteigerung: So bereiten Sie den Weg zur gerichtlichen Beendigung der Gemeinschaft an einem Grundstück

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Antrag auf Einleitung der Teilungsversteigerung: So bereiten Sie den Weg zur gerichtlichen Beendigung der Gemeinschaft an einem Grundstück Wer als Miteigentümer einer Immobilie in einer festgefahrenen Situation steckt, findet im Antrag auf Teilungsversteigerung das rechtliche Mittel, um eine Auflösung der…