Bundesweite Beratung über Zoom oder Skype. Vereinbaren Sie einen Termin.
Erbrecht | Vorsorgevollmacht Bankvollmacht Betreuungsrecht | Bei Vorlage einer wirksamen Vorsorgevollmacht darf die Bank vom Bevollmächtigten keine weiteren Nachweise seiner Verfügungsberechtigung verlangen
Wird eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilt, die sich auch auf die Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers erstreckt, ist der Bevollmächtigte aufgrund dieser Vorsorgevollmacht berechtigt, über die Bankkonten des Vollmachtgebers zu verfügen. Ohne berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der erteilten Vorsorgevollmacht ist die Bank nicht berechtigt, vom Bevollmächtigten eine gesonderte Bankvollmacht zu verlangen.
Macht die Bank trotz des Vorliegens der wirksam erteilten Vorsorgevollmacht die Verfügungen des Bevollmächtigten über das Bankkonto des Vollmachtgebers von weiteren nicht gerechtfertigten Bedingungen abhängig, so haftet die Bank dem Vollmachtgeber auf alle Schäden, die dem Vollmachtgeber hieraus entstehen. Im vorliegenden Fall musste die Bank die Kosten für den vom Bevollmächtigten beauftragten Rechtsanwalt übernehmen.