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Bulgarisches Erbrecht
Ausgangspunkt für alle rechtlichen Überlegungen im Zusammenhang mit einem Erbfall, der Bezug zu Bulgarien hat, ist das im Jahr 2005 in Bulgarien in Kraft getretene Gesetz des Internationalen Privatrechts (IPGG), i.V.m. der europäischen Erbrechtsverordnung.
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung ist es auch im Verhältnis zwischen dem deutschen und dem bulgarischen Erbrecht zu einer radikalen Veränderung gekommen. Auszugehen ist nicht mehr von der Staatsbürgerschaft des Erblassers, sondern von dessen letzten Wohnsitz bzw. einer Rechtswahl durch den Erblasser zu Lebzeiten. Mit der Bezugnahme der europäischen Erbrechtsverordnung auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers sollen insbesondere sogenannte Nachlassspaltungen vermieden werden.