Kategorie Bulgarisches Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Die bulgarische Erbschaftsteuer

Bulgarisches Erbrecht Bulgarische Erbschaftsteuer - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Detlev Balg
In Bulgarien ist die Erbschaftsteuer als Kommunalsteuer ausgestaltet. Folglich fließt die Erbschaftsteuer den Gemeinden zu. Diese sind daher für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig. Die bulgarische Erbschaftsteuer erstreckt sich auf alle Vermögensgegenstände die durch bulgarische Staatsangehörige geerbt wurden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich diese Vermögensgegenstände im Inland oder im Ausland befinden. Weiter erstreckt sich die bulgarische Erbschaftsteuer auf die Vermögensgegenstände, die von Ausländern geerbt wurden und die sich zum Zeitpunkt des Erbfalls in Bulgarien befanden.

Bulgarisches Erbrecht: Die Nachlassabwicklung

Bulgarisches Erbrecht: Die Nachlassabwicklung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Wie im deutschem Recht, kommt es auch nach bulgarischem Recht mit dem Tod des Erblassers zum Erbfall. Für die Abwicklung des Erbfalls, d.h. die Nachlassabwicklung sind auch in Bulgarien Nachlassgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Bulgarisches Erbrecht: Die Rechte der Nachlassgläubiger

Bulgarisches Erbrecht: Die Rechte der Nachlassgläubiger im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Haben die Erben die Annahme der Erbschaft auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses erklärt, sind Sie zum Schutz der Gläubiger das Erblassers verpflichtet, den Nachlass mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Der Maßstab hierfür ist die Frage, wie sich die Erben hinsichtlich der jeweiligen Verwaltungsmaßnahmen verhalten würden, wenn diese Verwaltungsmaßnahmen ausschließlich im wohlverstandenen Eigeninteresse der Erben erfolgen würden.

Bulgarisches Erbrecht: Die Erbenhaftung im bulgarischen Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Die Erbenhaftung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Mit Annahme der Erbschaft haften die Erben für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Jeder Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten anteilmäßig in Höhe seines Erbanteils. Die Erben haben die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dies setzt aber voraus, dass die Erben verzeichnisgebunden erklären, die Erbschaft anzunehmen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Erben wertmäßig auf den Wert des Nachlasses, der aus dem Nachlassverzeichnis hervorgeht, welches die Erben beim Nachlassgericht einreichen. Im Gegensatz zur allgemeinen Annahmeerklärung der Erbschaft muss die verzeichnisgebundene Erklärung der Erben innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Bulgarisches Erbrecht: Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Bulgarisches Erbrecht: Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Verfügungen eines Erblassers in einem Testament führen regelmäßig dazu, dass die gesetzliche Erbfolge geändert wird, wodurch Ansprüche auf den Pflichtteil ausgelöst werden können. Dies ist Ausdruck der Testierfreiheit des Erblassers. Hinsichtlich der gesetzlichen Erbansprüche eines bestimmten Personenkreises ist diese Testierfreiheit aber auch nach bulgarischen Recht eingeschränkt. Diesem privilegierten Personenkreis gehören an:
  • Die Abkömmlinge des Erblassers
  • Die Eltern des Erblassers
  • Der Ehegatte des Erblassers
Verfügungen des Erblassers zulasten der vorbezeichneten Personen sind nach bulgarischen Erbrecht nur eingeschränkt möglich. Verfügt der Erblasser zulasten dieser Personen, muss den Personen der so genannte Pflichtteil erhalten bleiben.

Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung nach bulgarischem Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung nach bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Auch nach bulgarischen Erbrecht besteht für den Erblasser die Möglichkeit, eine Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Person, die Testamentsvollstrecker werden soll, geschäftsfähig ist. Neben der Benennung der Person, die mit der Testamentsvollstreckung betraut werden soll, kann der Erblasser genaue Anordnungen hinsichtlich des Umfangs der Testamentsvollstreckung und den Rechten des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Testamentsvollstreckung treffen.

Bulgarisches Erbrecht: Testamente und Erbverträge nach bulgarischem Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Testamente und Erbverträge im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Hinsichtlich der Verfügungen von Todes wegen gibt es zwischen dem deutschen und dem bulgarischen Erbrecht große Gemeinsamkeiten. Beide Rechtsordnungen kennen sowohl das eigenhändig errichtete Testament als auch das öffentlich errichtete Testament. Die Rechtsfolgen, die sich nach dem bulgarischen Recht aus diesen beiden Formen des Testamentes ergeben, sind identisch. Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht kennt das bulgarische Erbrecht aber keine gemeinsamen Testamente der Ehegatten. Solche gemeinsamen Testamente sind nach dem bulgarischen Erbrecht nichtig. Ebenso ist es nach bulgarischen Zivilrecht ausgeschlossen, dass der Erblasser zu Lebzeiten Verträge über sein noch nicht angefallenes Erbe abschließt. Folglich kennt das bulgarische Erbrecht keine Erberträge.

Bulgarisches Erbrecht: Das Ehegattenerbrecht im bulgarischen Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Das Ehegattenerbrecht im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Das bulgarische Ehegattenerbrecht ist durch die Besonderheiten des bulgarischen Familienrechts geprägt. Das bulgarische Familienrecht zeichnet sich durch die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft als zwingenden gesetzlichen Güterstand aus. Die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft hat zur Folge, dass alle Vermögenswerte, die im Laufe der Ehe durch die gemeinsamen Beiträge der Ehegatten geschaffen wurden, den Ehegatten auch gemeinsam zustehen. Vermögenszuwächse, die ein Ehegatte auf besondere Art und Weise, zum Beispiel durch Schenkung oder Erbschaft erlangt, gehören nicht zum gemeinsamen Vermögen im Sinne der ehelichen Errungenschaftsgemeinschaft.

Bulgarisches Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge im bulgarischen Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht Die gesetzliche Erbfolge - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Detlev Balg
Wie das deutsche Erbrecht enthält auch das bulgarische Erbrecht Vorschriften, die regeln, wie ein Erbfall abgewickelt wird, wenn der Erblasser selbst kein Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat. Damit kennt das bulgarische Erbrecht, wie das deutsche Erbrecht, eine gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge im bulgarischen Erbrecht knüpft an drei Aspekte an. An die Verwandtschaftsbeziehungen, die Ehe und an eventuelle Adoptionen. Unter verwandtschaftlichen Beziehungen ist die Blutsverwandtschaft, d.h. die Abstammung zu verstehen.