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Elternzeit und Teilzeit: Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Sie möchten während der Elternzeit in Teilzeit tätig sein? Sie wissen nicht, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen können? Sie würden gerne bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit tätig sein? Sie möchten bei der Antragstellung keinen Fehler machen?
Wir prüfen, ob Sie während der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben. Wir beraten Sie bei der Antragstellung, damit Sie keine Fehler machen und dadurch Rechte verlieren. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung.