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Erbrecht | Totenfürsorge Leichenumbettung Schmerzensgeld | Eine Leichenumbettung gegen den Willen des zur Totenfürsorge Berechtigten begründet Schmerzensgeldansprüche
Im vorliegenden Fall wünschte die Erblasserin ausdrücklich eine sogenannte Rasenbestattung. Testamentarisch wurde dem Sohn der Erblasserin die Totenfürsorge übertragen. Der Sohn der Erblasserin veranlasste die Bestattung nach deren Willen.
Der Ehemann der Erblasserin beauftragte sodann die Umbettung der Erblasserin in eine andere Grabstätte, die den diesbezüglichen Vorgaben der Erblasserin nicht entsprach. Das Amtsgericht Rinteln sprach dem zur Totenfürsorge Berechtigten Sohn im Weiteren aufgrund der gegen seinen Willen erfolgen Umbettung ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 € zu. Da die Erblasserin die Totenfürsorge auf ihren Sohn übertragen hatte, stellte die Umbettung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Sohnes dar und führte folglich zum Schmerzensgeldanspruch.