Kategorie Testament

Erbrecht Testament Auslegung Vermächtnis Teilungsanordnung | Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vermächtnis bei Testamentsauslegung

Das Urteil des OLG Koblenz beschäftigt sich mit der Frage, nach welchen Kriterien eine Teilungsanordnung von einem Vermächtnis zu unterscheiden ist.
Das Urteil folgt der bisherigen Rechtsprechung und stellt auf dem so genannten Begünstigungswillen des Erblassers ab. Von einem Vermächtnis ist somit nur auszugehen, soweit der Erblasser einem seiner Erben einen besonderen Vermögensvorteil durch seine letztwillige Anordnung zukommen lassen möchte. Fehlt es an einem solchen Begünstigungswillen, liegt lediglich eine Teilungsanordnung und kein Vermächtnis vor.

Erbrecht Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis | Wer durch den erteilten Erbschein in seinem behaupteten Erbrecht verletzt wird ist beschwerdebefugt

Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis

Wer vorträgt, dass ein erteilter Erbschein das eigene Erbrecht nicht oder nicht vollständig berücksichtigt, ist im Erbscheinsverfahren beschwerdebefugt. Dies gilt auch, wenn die Erbscheinserteilung auf einer Testamentsauslegung seitens des Nachlassgerichtes beruht.
(Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis)

Erbrecht Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse | Kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich eines Pflegegutachtens für Krankenkassenmitarbeiter im Erbscheinsverfahren

Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse

Ist Gegenstand eines Erbscheinsverfahrens beim Nachlassgericht die Frage der Testierunfähigkeit des Erblassers, steht den Mitarbeitern einer Krankenkasse hinsichtlich eines Pflegegutachtens bezüglich des Erblassers kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die sozialrechtliche Verschwiegenheitspflicht endet vielmehr mit dem Tod des Erblassers, da zu unterstellen ist, dass der Erblasser Zweifel über seine Testierfähigkeit ausräumen will.
(Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse)

Erbrecht Testierfähigkeit Testament Rückgabe | Eine testierunfähige Person kann nicht die Rückgabe Ihres in amtlicher Verwahrung sich befindenden Testamentes verlangen

Eine Person, die Ihr Testament in öffentliche Verwahrung gegeben hat, kann die Herausgabe des Testamentes nicht mehr verlangen, wenn sie testierunfähig geworden ist.
Die Herausgabe des öffentlichen Testamentes aus der öffentlichen Verwahrung führt zum Widerruf des Testamentes. Diese Rechtswirkung der Herausgabe setzt daher zwingend voraus, das der Erblasser zum Zeitpunkt der Herausgabe noch testierfähig ist.
(Testierfähigkeit Testament Rückgabe)

Erbrecht Testament Auslegung Grundbuchamt | Zur Verpflichtung des Grundbuchamtes zur Testamentsauslegung

Das Grundbuchamt ist grundsätzlich verpflichtet, ein ihm vorgelegtes öffentliches Testament selbst auszulegen. Eine solche Auslegung durch das Grundbuchamt ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Auslegung des Testamentes voraussetzt, dass zuvor weitere Tatsachen aufgeklärt werden. Diese Tatsachenaufklärung fällt nicht in die Kompetenz des Grundbuchamtes.
Ist dem Grundbuchamt selbst die Auslegung des öffentlichen Testamentes möglich, darf es die notwendigen Eintragungen im Grundbuch nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen.

Erbrecht: Amtshaftung Verwahrung Testament | Keine Amtshaftung wenn ein erneut in Verwahrung gegebenes Testament vergessen wird

Amtshaftung Verwahrung Testament

Das Urteil hat die Frage zum Gegenstand, ob Fehler im Organisationsablauf bei der erneuten Inverwahrungnahme eines Testamentes Amtshaftungsansprüche begründen können. Im Vorliegenden Fall erfogte bei der erneuten Inverwahrungnahme nicht die Benachrichtigung der zentralen Testamentsdatei beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg.
Unter Verweisung auf § 347 Abs. 1 FamFG wurde die Amtshaftung verneint, da sich aus dem Gesetz lediglich eine Benachrichtigungspflicht bei der ersten Inverwahrungnahme eines Testamentes ergibt.
(Amtshaftung Verwahrung Testament)

Erbrecht: Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel | Schlusserbeneinsetzung und Abänderungsbefugnis im Testament als Grundlage der Testamentsauslegung bei einer scheinbaren Katastrophenklausel

Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel

Gegenstand der Entscheidung ist eine Testamentsauslegung.
Die Eheleute hatten sich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens wechselseitig zu Erben eingesetzt.
Gleichzeitig ordneten die Eheleute an, dass die Verfügungen wechselbezüglich sind und der überlebende Ehepartner zur Abänderung der letztwilligen Verfügungen befugt ist.
Aufgrund dieser zusätzlichen Anordnungen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die wechselseitigen Erbeinsetzungen nicht nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens gedacht waren, sondern die Eheleute sich generell wechselseitig beerben wollten.
(Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel)

Berliner Testament Muster | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln

Berliner Testament Muster - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Köln Nippes

Die nachfolgende Darstellung eines Musters für die Errichtung eines Berliner Testamentes basiert auf meinem Vortrag vom 26. Februar 2017 zum Thema \"Ehegattentestament - Berliner Testament\" für den Krankenpflegeverein Köln-Pech.

Das dargestellte Muster für den Entwurf eines Berliner Testamentes kann eine erbrechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Es dient ausschließlich dazu, um über die Grundprobleme bei der Errichtung eines solchen Ehegattentestamentes zu informieren und über die wesentlichen Bestandteile eines Berliner Testamentes zu orientieren. Die Formulierungen sind daher nur beispielhaft und folglich nicht geeignet, ohne Überprüfung übernommen zu werden.

An den Anfang der Darstellung ist eine grafische Übersicht über die wesentlichen Bestandteile eines Berliner Testamentes gestellt. Auf diese grafische Übersicht folgt ein Muster, welches 7 Elemente eines Berliner Testamentes wiedergibt. Dabei können Sie der Wiedergabe für die 7 Bestandteile eines Berliner Testamentes jeweils einen Formulierungsvorschlag und eine Erläuterung des Formulierungsvorschlag entnehmen.

Abschließend wird durch eine weitere grafische Darstellung auf die Formerfordernisse eines eigenhändig errichteten Berliner Testamentes eingegangen, die eingehalten werden müssen, damit das Testament rechtswirksam ist.