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Bulgarisches Erbrecht: Das Ehegattenerbrecht im bulgarischen Erbrecht
Das bulgarische Ehegattenerbrecht ist durch die Besonderheiten des bulgarischen Familienrechts geprägt. Das bulgarische Familienrecht zeichnet sich durch die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft als zwingenden gesetzlichen Güterstand aus.
Die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft hat zur Folge, dass alle Vermögenswerte, die im Laufe der Ehe durch die gemeinsamen Beiträge der Ehegatten geschaffen wurden, den Ehegatten auch gemeinsam zustehen. Vermögenszuwächse, die ein Ehegatte auf besondere Art und Weise, zum Beispiel durch Schenkung oder Erbschaft erlangt, gehören nicht zum gemeinsamen Vermögen im Sinne der ehelichen Errungenschaftsgemeinschaft.