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Spanisches Erbrecht
Seit dem 17. August 2015 ist die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die europäische Erbrechtsverordnung gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Ausgenommen sind Irland, Großbritannien und Dänemark. Großbritannien ist dem Abkommen bereits während seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht beigetreten.
In Deutschland und in Spanien ist somit auf Erbfälle nach dem 17. August 2015 die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die Frage, nach welchem Erbrecht Erbfälle abzuwickeln sind, ist folglich bei Deutsch-Spanischen und Spanisch-Deutschen Erbfällen nach den Vorschriften europäischen Erbrechtsverordnung zu entscheiden.