Bundesweite Beratung über Zoom oder Skype. Vereinbaren Sie einen Termin.
Erbrecht Erbengemeinschaft Auskunftsanspruch Miterbe | Kein Anspruch auf Auskunftserteilung in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses eines Erben gegenüber einem Miterben
Die vorliegende Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung, aus der sich ergibt, dass Auskunftsansprüche zum Umfang des Nachlasses zwischen Mitgliedern eine Erbengemeinschaft die Ausnahme sind.
Im vorliegenden Fall verlangten Mitglieder der Erbengemeinschaft gegenüber einem anderen Miterben, der zuvor in Haushaltsgemeinschaft mit dem Erblasser lebte, Auskunft über den Umfang des Nachlasses in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Das Gericht geht davon aus, dass die diesbezüglichen Vorschriften zum Pflichtteilsrecht nicht analog auf das Verhältnis der Erben untereinander angewandt werden können. Ein Miterbe kann folglich nicht auf Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses von einem anderen Mitglied einer Erbengemeinschaft in Anspruch genommen werden.