Monat April 2014

Erbrecht Testamentsvollstreckung unentgeltliche Verfügungen | Begründete Wertabweichungen bei der Nachlassverteilung durch den Testamentsvollstrecker sind keine unentgeltlichen Verfügungen über den Nachlass

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu betreiben. Kommt es bei der Verteilung des Nachlasses zu leichten Abweichungen zwischen dem Wert des einem Erben zugeteilten Nachlassanteils und dem Wert seiner Erbquote, so stellt diese Abweichung keine unentgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers dar. Folglich ist diese Verfügung nicht gemäß § 2205 Satz 3 BGB unzulässig. Bezieht sich die Verteilung daher auf Immobilien, muss das Grundbuchamt die notwendigen Eintragungen im Rahmen der Auseiandersetzung der Erbengemeinschaft trotz der Wertabweichungen im Grundbuch vornehmen.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Mittellosigkeit des Nachlasses | Nachlasspflegschaft Mittellosigkeit des Nachlasses | Ein Nachlass ist auch dann mittellos wenn eine überschuldete Immobilie zum Nachlass gehört

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wann ein Nachlass als mittellos anzusehen ist. Das entscheidende Gericht stellt im Beschwerdeverfahren darauf ab, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Entscheidung der Frage heranzuziehen ist. Gehört zu einem Nachlass folglich eine Immobilie, ist der Nachlass dennoch mittellos, wenn die Immobilie in einem solchen Umfang belastet ist, dass der zu erwartende Verkaufserlös die Belastungen nicht übersteigt. Diese Wertung des Gerichts lässt sich grundsätzlich auf jeden Nachlass übertragen, bei dem die Verbindlichkeiten höher sind als das Aktivvermögen.