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Erbrecht Testament Auslegung Begriffsbestimmung | Ein Vermächtnis an die \”Angehörigen\” von Geschwistern kann wegen Unbestimmtheit der Vermächtnisnehmer unwirksam sein
Die vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie der in einem Testament verwendete unbestimmte Begriff „Angehörige“ im Rahmen der Testamentsauslegung zu verstehen ist.
Der Erblasser hinterließ ein formwirksames Testament. Über dem handschriftlichen Testament befand sich eine vom Erblasser mit einer Schreibmaschine angefertigte Tabelle, aus der sich die Geschwister des Erblassers und deren Verwandte ergaben. Im Testament selbst ordnete der Erblasser Vermächtnisse zugunsten der Angehörigen seiner Geschwister an. Dabei definierte der Erblasser nicht, um welche Personen es sich bei den Angehörigen handelte. Das handschriftliche Testament enthielt keine Bezugnahme zur der vorstehenden maschinenschriftlichen Tabelle.
Das Gericht kam im Rahmen der Auslegung des Testamentes zu dem Ergebnis, dass der Begriff Angehörige im Testament unbestimmt ist. Die Vermächtnisse waren daher aus Sicht des Gerichts unwirksam. Da das formwirksame handschriftliche Testament sich inhaltlich nicht auf davor stehenden formunwirksamen Teil bezog, konnte der maschinenschriftliche Teil mangels Bezugnahme nicht für eine entsprechende Auslegung des Testamentes herangezogen werden.