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Erbrecht Prozesskostenhilfe Erbenhaftung OLG Düsseldorf 24 W 27/10 | Beruft sich ein Erbe auf die beschränkte Erbenhaftung so ist ihm Prozesskostenhilfe hinsichtlich der gesamten Rechtsverteidigung zu bewilligen
Im vorliegenden Fall berief sich ein Erbe auf die beschränkte Erbenhaftung und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe wurde ihm aber nur bezüglich seiner Einrede der beschränkten Erbenhaftung gewährt. Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde.
Das OLG Düsseldorf kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine solche Beschränkung unzulässig ist. Auch dem Erben, der sich in seiner Rechtsverteidigung auf die beschränkte Erbenhaftung beruft, ist für die gesamte Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe zu bewilligen.