Kategorie Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag – Form – Inhalt – Abfindung

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages. Anders als bei der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung des Vertragspartners (also durch eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) beendet wird, ist bei einem Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragspartner erforderlich.