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Bulgarisches Erbrecht: Testamentarische Erbeneinsetzung

Testamente dienen regelmäßig dazu, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Erben einzusetzen.
Von der Erbeneinsetzung ist auch im bulgarischen Recht die Anordnung eines Vermächtnisses zu unterscheiden. Durch die Erbeneinsetzung wird eine Person umfassend zum Rechtsnachfolger des Erblassers.





