Kategorie Erbrecht

Erbrecht Erbausschlagung Pflichtteil | Wer die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausschlägt verliert hierdurch nicht seinen Pflichtteil

Im vorliegenden Fall wurden die Schlusserben mit einem Vermächtnis belastet. Aus diesem Grunde wurde von einem der Schlusserben die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen. Sodann machte er den verbliebenen Erben gegenüber Pflichtteilsansprüche geltend.
Die Erben erhoben gegenüber den Pflichtteilsansprüchen den Einwand, dass der ausschlagende Erbe auch seinen Pflichtteil verloren hat, da er die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen habe. Dem folgte das Gericht nicht, da die Erbausschlagung zur Folge hat, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe aufgrund der Erbausschlagung seinen Pflichtteil fordern kann. Auch die Ausschlagung der Erbschaft aus allen Berufungsgründen führt folglich nicht dazu, dass der ausschlagen der Erbe sein Pflichtteilsrecht verliert.

Erbrecht Lebensversicherung Jahresprämie Verrechnung | Wird eine Lebensversicherung durch den Tod des Versicherten beendet kann die Versicherung die fällige Jahresprämien mit der Versicherungsleistung verrechnen

Im vorliegenden Fall endete eine Lebensversicherung mit dem Tod des Versicherten. Die auszuzahlende Versicherungsleistung wurde seitens der Versicherung mit der noch fälligen Jahresprämien verrechnet.
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit seiner Entscheidung, dass diese vertragsgemäß vorgenommene Verrechnung der fälligen Jahresprämien mit der Versicherungsleistung rechtmäßig ist.

Erbrecht Testament Auslegung Begriffsbestimmung | Ein Vermächtnis an die \“Angehörigen\“ von Geschwistern kann wegen Unbestimmtheit der Vermächtnisnehmer unwirksam sein

Die vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie der in einem Testament verwendete unbestimmte Begriff „Angehörige“ im Rahmen der Testamentsauslegung zu verstehen ist.
Der Erblasser hinterließ ein formwirksames Testament. Über dem handschriftlichen Testament befand sich eine vom Erblasser mit einer Schreibmaschine angefertigte Tabelle, aus der sich die Geschwister des Erblassers und deren Verwandte ergaben. Im Testament selbst ordnete der Erblasser Vermächtnisse zugunsten der Angehörigen seiner Geschwister an. Dabei definierte der Erblasser nicht, um welche Personen es sich bei den Angehörigen handelte. Das handschriftliche Testament enthielt keine Bezugnahme zur der vorstehenden maschinenschriftlichen Tabelle.
Das Gericht kam im Rahmen der Auslegung des Testamentes zu dem Ergebnis, dass der Begriff Angehörige im Testament unbestimmt ist. Die Vermächtnisse waren daher aus Sicht des Gerichts unwirksam. Da das formwirksame handschriftliche Testament sich inhaltlich nicht auf davor stehenden formunwirksamen Teil bezog, konnte der maschinenschriftliche Teil mangels Bezugnahme nicht für eine entsprechende Auslegung des Testamentes herangezogen werden.

Erbrecht Strafverfahren Schmerzensgeld Erbschein | Die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen in einem Strafverfahren durch einen Erben setzt die Vorlage eines Erbscheins voraus

Im vorliegenden Fall hatte ein Erbe gegenüber dem Täter Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend gemacht, der den Erblasser getötet hatte. Das Strafgericht verlangte vom Erben die Vorlage eines Erbscheins. Dieser wurde vom Erben aber nicht vorgelegt. Die Verurteilung des Täters zur Leistung von Schmerzensgeld an den Erben wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da der BGH die Vorlage eines Erbscheins zur Voraussetzung eines Antrages auf Schmerzensgeld im sogenannten Adhäsionsverfahren erklärte.

Bulgarisches Erbrecht: Die bulgarische Erbschaftsteuer

Bulgarisches Erbrecht Bulgarische Erbschaftsteuer - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Detlev Balg

In Bulgarien ist die Erbschaftsteuer als Kommunalsteuer ausgestaltet. Folglich fließt die Erbschaftsteuer den Gemeinden zu. Diese sind daher für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig.

Die bulgarische Erbschaftsteuer erstreckt sich auf alle Vermögensgegenstände die durch bulgarische Staatsangehörige geerbt wurden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich diese Vermögensgegenstände im Inland oder im Ausland befinden. Weiter erstreckt sich die bulgarische Erbschaftsteuer auf die Vermögensgegenstände, die von Ausländern geerbt wurden und die sich zum Zeitpunkt des Erbfalls in Bulgarien befanden.

Bulgarisches Erbrecht: Die Nachlassabwicklung

Bulgarisches Erbrecht: Die Nachlassabwicklung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Wie im deutschem Recht, kommt es auch nach bulgarischem Recht mit dem Tod des Erblassers zum Erbfall.

Für die Abwicklung des Erbfalls, d.h. die Nachlassabwicklung sind auch in Bulgarien Nachlassgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Bulgarisches Erbrecht: Die Rechte der Nachlassgläubiger

Bulgarisches Erbrecht: Die Rechte der Nachlassgläubiger im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Haben die Erben die Annahme der Erbschaft auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses erklärt, sind Sie zum Schutz der Gläubiger das Erblassers verpflichtet, den Nachlass mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Der Maßstab hierfür ist die Frage, wie sich die Erben hinsichtlich der jeweiligen Verwaltungsmaßnahmen verhalten würden, wenn diese Verwaltungsmaßnahmen ausschließlich im wohlverstandenen Eigeninteresse der Erben erfolgen würden.

Bulgarisches Erbrecht: Die Erbenhaftung im bulgarischen Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Die Erbenhaftung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Mit Annahme der Erbschaft haften die Erben für die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Jeder Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten anteilmäßig in Höhe seines Erbanteils.

Die Erben haben die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dies setzt aber voraus, dass die Erben verzeichnisgebunden erklären, die Erbschaft anzunehmen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Erben wertmäßig auf den Wert des Nachlasses, der aus dem Nachlassverzeichnis hervorgeht, welches die Erben beim Nachlassgericht einreichen. Im Gegensatz zur allgemeinen Annahmeerklärung der Erbschaft muss die verzeichnisgebundene Erklärung der Erben innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Bulgarisches Erbrecht: Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Bulgarisches Erbrecht: Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung im bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Verfügungen eines Erblassers in einem Testament führen regelmäßig dazu, dass die gesetzliche Erbfolge geändert wird, wodurch Ansprüche auf den Pflichtteil ausgelöst werden können. Dies ist Ausdruck der Testierfreiheit des Erblassers. Hinsichtlich der gesetzlichen Erbansprüche eines bestimmten Personenkreises ist diese Testierfreiheit aber auch nach bulgarischen Recht eingeschränkt. Diesem privilegierten Personenkreis gehören an:

  • Die Abkömmlinge des Erblassers
  • Die Eltern des Erblassers
  • Der Ehegatte des Erblassers

Verfügungen des Erblassers zulasten der vorbezeichneten Personen sind nach bulgarischen Erbrecht nur eingeschränkt möglich. Verfügt der Erblasser zulasten dieser Personen, muss den Personen der so genannte Pflichtteil erhalten bleiben.

Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung nach bulgarischem Erbrecht

Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung nach bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Auch nach bulgarischen Erbrecht besteht für den Erblasser die Möglichkeit, eine Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Person, die Testamentsvollstrecker werden soll, geschäftsfähig ist.

Neben der Benennung der Person, die mit der Testamentsvollstreckung betraut werden soll, kann der Erblasser genaue Anordnungen hinsichtlich des Umfangs der Testamentsvollstreckung und den Rechten des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Testamentsvollstreckung treffen.