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Die Lebensversicherung im Erbrecht
Mit Hilfe einer Lebensversicherung kann der Erblasser seinen Erben oder anderen Personen einen Geldbetrag zuwenden, ohne dass dieser Geldbetrag Teil des Nachlasses wird. Damit kann im Weg einer Lebensversicherung ein Vermögenswert übertragen werden, ohne dass dieser Vermögenswert in die Erbschaft fällt. Bedeutung gewinnt dies insbesondere bezogen auf Pflichtteilsansprüche und deren Berechnungsgrundlage.