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Erbrecht Testament Auslegung Ersatzerbe | Ersatzerbenstellung eines Abkömmlings bei Erbeinsetzung zu Zwecke der Belohnung für die Unterstützung des Erblassers
Der Erblasser hatte eine Person zum Erben berufen, um diese für den persönlichen Beistand in der Vergangenheit zu belohnen. Der Erbe starb vor dem Erblasser. Daraufhin beantragten die Abkömmlinge des Erben nach dem Tod des Erblassers einen Erbschein.
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer solchen Fallkonstellation die Abkömmlinge als Ersatzerben zu betrachten sind.
Das Gericht lehnt eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB ab. Da die Erbeinsetzung als Belohnung für die Unterstützung zu Lebzeiten gedacht war, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keinen Bezug zu den sonstigen familiären Beziehungen des Erben bei der Erbeinsetzung gab, so das die Abkömmlinge nicht als Ersatzerben in Betracht kommen. Ein solcher Wille kann der vorliegenden letztwilligen Verfügung des Erblassers aufgrund ihrer Formulierung nicht entnommen werden.