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Das Nachlassverzeichnis
Das Nachlassverzeichnis Der Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis gemäß § 2215 BGB übermitteln. Die Ausfertigung des Nachlassverzeichnisses hat unverzüglich zu erfolge, d. h. ohne schuldhaftes Zögern. Damit hängt die Erteilung des Nachlassverzeichnisses von der Struktur und Zusammensetzung des Nachlasses…