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Türkisches Erbrecht: Türkische Erbschaftsteuer – Einführung
Vom Gesetzgeber wurde die türkische Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlasssteuer ausgestaltet.
Die nachfolgende Darstellung der türkischen Erbschaftsteuer beschränkt sich auf einen kurzen Abriss der steuerlichen Folgen eines Erbfalls nach türkischem Recht.