Kategorie Vermächtnis

Erbrecht Pflichtteil Nießbrauch PKH | Prozesskostenhilfe trotz Pflichtteilsanspruch

Im vorliegenden Fall stand der Nießbrauchsberechtigte unter Betreuung. Der Betreuer war Vermächtnisnehmer. Gegenüber dem Betreuer hätte der Nießbrauchsberechtigte Pflichtteilsansprüche geltend machen können.
Durch einen Wasserschaden war das Gebäude, auf welches sich das Nießbrauchsrecht bezog, in einem so schlechten Zustand, dass es nicht bewohnt werden konnte. Der Nießbrauchsberechtigte wollte Schadenersatz gegen die Mieter klageweise geltend machen, die den Gebäudeschaden verursacht hatten. Hierfür beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Der Antrag wurde mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der Antragsteller Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Vermächtnisnehmer, d.h. seinen Betreuer geltend machen könnte.
Auf die Beschwerde des Nießbrauchsberechtigten wurde diesem Prozesskostenhilfe bewilligt. Das Gericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der vermachten Immobilie Pflichtteilsansprüche des Nießbrauchsrechtes gegenüber dem Vermächtnisnehmer nicht in Betracht kamen. Damit war der Nießbrauchsberechtigte trotz Pflichtteilsanspruch wirtschaftlich im Sinne Prozesskostenhilfe bedürftig.

Erbrecht Testament Auslegung Vermächtnis Teilungsanordnung | Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vermächtnis bei Testamentsauslegung

Das Urteil des OLG Koblenz beschäftigt sich mit der Frage, nach welchen Kriterien eine Teilungsanordnung von einem Vermächtnis zu unterscheiden ist.
Das Urteil folgt der bisherigen Rechtsprechung und stellt auf dem so genannten Begünstigungswillen des Erblassers ab. Von einem Vermächtnis ist somit nur auszugehen, soweit der Erblasser einem seiner Erben einen besonderen Vermögensvorteil durch seine letztwillige Anordnung zukommen lassen möchte. Fehlt es an einem solchen Begünstigungswillen, liegt lediglich eine Teilungsanordnung und kein Vermächtnis vor.

Erbrecht Vermächtnis Nachlasspflegschaft | Keine Beschwerung des Vermächtnisnehmers durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Vermächtnis Nachlasspflegschaft

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Vermächtnisnehmer berechtigt ist, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht Beschwerde einzulegen.
Das Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers wird abgelehnt.
Das Gericht verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft der Vermächtnisnehmer in seinen Rechten nicht verletzt oder eingeschränkt wird. Eine solche Verletzung oder Einschränkung ist aber Voraussetzung für das Beschwerderecht.

Erbrecht: Das erbrechtliche Vermächtnis | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht – Kanzlei Balg und Willerscheid – Köln Nippes

Was ist unter einem Vermächtnis zu verstehen?

Juristische Laien unterscheiden regelmäßig nicht zwischen den Begriffen Erbschaft und Vermächtnis. Für sie hat es die gleiche Bedeutung, ob jemandem etwas vererbt oder vermacht wird. Dass dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ergibt sich bereits aus § 1939 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), mit dem der Gesetzgeber das Vermächtnis regelt.