Kategorie Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich unterschiedlich hoher Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass ein Ehepartner aufgrund der Ehescheidung über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt (Altersarmut)  und in der Folge die Versorgungslücke im Alter durch Sozialleistungen ausgleichen muss. Die Ehepartner gehen in den meisten Fällen unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten nach. Da sich die Berufstätigkeit der Eheleute somit in vielen Fällen unterscheidet, bilden die Eheleute auch unterschiedliche Ansprüche gegenüber ihrer Rentenversicherung auf Rentenzahlungen aus. Durch den Versorgungsausgleich werden diese unterschiedlichen Rentenansprüche der Eheleute, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Eheleuten ausgeglichen.