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Erbrecht | Erbschein beaufsichtigende Testamentsvollstreckung | Eine Testamentsvollstreckung, die sich auf Beaufsichtigung der Erben beschränkt ist nicht im Erbschein zu vermerken
Eine Testamentsvollstreckung, die sich auf Beaufsichtigung der Erben beschränkt ist nicht im Erbschein zu vermerken.
Im vorliegenden Fall hinterließ der Erblasser ein behindertes Kind.