Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln

Text

Erbrecht Türkisches Erbrecht Nachlasspfleger | Bezüglich des unbeweglichen Nachlasses in der Türke kann das deutsche Nachlassgericht keinen Nachlasspfleger bestellen

Gehören zum Nachlass Grundstücke, die in der Türkei liegen, ist das deutsche Nachlassgericht nicht befugt, hinsichtlich dieser Immobilien einen Nachlasspfleger zu bestellen, um den Nachlass auch diesbezüglich zu sichern bzw. die Zwangsvollstreckung seitens der Nachlassgläubiger zu ermöglichen. Immobilien die im Ausland liegen, fallen grundsätzlich nicht unter die Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte.

Erbrecht Erbengemeinschaft Miterbe Klagebefugnis | Die Klage eines Miterben die sich gegen einen Verwaltungsakt richtet der auf einzelne Vermögensbestandteile des Nachlasses Zugriff nimmt ist zulässig

Versucht eine Behörde durch Verwaltungsakt auf einzelne Vermögensbestandteile des Nachlasses, hinsichtlich dessen eine ungeteilte Erbengemeinschaft besteht, Zugriff zu nehmen, ist jedes Mitglied der Erbengemeinschaft berechtigt, gegen diesen Verwaltungsakt Klage zu erheben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Klage der Abwehr eines staatlichen Zugriffs auf einzelne Nachlassgegenstände dient und nur durch die Klage des Miterben das zum Nachlass gehörende Recht verteidigt werden kann. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vergleiche Urteil vom 23.02.2005,Az. 4 A 1.04).

Erbrecht Nachlasspfleger Zwangsvollstreckung | Keine Bestellung eines Nachlasspflegers zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gegen den verstorbenen Schuldner

Wurde gegen den Erblasser bereits vor dessen Versterben die Zwangsvollstreckung eingeleitet, so besteht kein Anspruch auf Bestellung eines Nachlasspflegers, um die Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Erblassers fortsetzen zu können. Die Bestellung eines Nachlasspflegers erfolgt gemäß § 1961 BGB zu Gunsten eines Gläubigers nur dann, wenn die Bestellung erforderlich ist, um Ansprüche gerichtlich geltend zu machen zu können. Hiervon ist bei der Zwangsvollstreckung nicht auszugehen, da die Zwangsvollstreckung bereits einen vollstreckungsfähigen Titel voraussetzt und damit der zu vollstrecken der Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden muss.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Fortbestand der Nachlasspflegschaft trotz Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz führt nicht zum Fortfall der Nachlasspflegschaft. Im Rahmen der Nachlassinsolvenz nimmt der Nachlasspfleger die Rechte der unbekannten Erben im Nachlassinsolvenzverfahren wahr. Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz entfällt jedoch die Befugnis des Nachlasspflegers zur Verwaltung des Nachlasses. Diese Kompetenz geht auf den Insolvenzverwalter über.

Erbrecht Erbengemeinschaft Auseinandersetzung Grundbuch | Die Grundbuchkorrektur ist nach Übertragung eines Erbanteils ohne Auflassungserklärung der Miterben möglich

Wer Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, kann seinen Erbanteil vertraglich den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft oder einem einzelnen Miterben übertragen. Der Erbe, der seinen Anteil an der Erbengemeinschaft auf die übrigen Miterben überträgt, scheidet auf diesem Wege aus der Erbengemeinschaft aus. Ist die Erbengemeinschaft Eigentümer einer Immobilie, so wird durch das Ausscheiden des Miterben aus der Erbengemeinschaft das Grundbuch falsch. Das Grundbuch muss in diesem Fall korrigiert werden. Für die Korrektur des Grundbuches muss dem Grundbuchamt lediglich die vertragliche Übertragung des Erbanteils angezeigt werden. Für die Berichtigung des Grundbuches ist es nicht erforderlich, dass die übrigen Mitglieder der Erbengemeinsc

Erbrecht Testament Auslegung Grundbuchamt | Zur Verpflichtung des Grundbuchamtes zur Testamentsauslegung

Das Grundbuchamt ist grundsätzlich verpflichtet, ein ihm vorgelegtes öffentliches Testament selbst auszulegen. Eine solche Auslegung durch das Grundbuchamt ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Auslegung des Testamentes voraussetzt, dass zuvor weitere Tatsachen aufgeklärt werden. Diese Tatsachenaufklärung fällt nicht in die Kompetenz des Grundbuchamtes. Ist dem Grundbuchamt selbst die Auslegung des öffentlichen Testamentes möglich, darf es die notwendigen Eintragungen im Grundbuch nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Kostenvorschuss | Auch bei einem bedürftigen Nachlass besteht für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft keine Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 14.07.2011 Aktenzeichen: 11 Wx 17/11 Kurze Zusammenfassung der Entscheidung: Die Anordnung der Nachlasspflegschaft darf nicht von der Leistung eines Kostenvorschusses seitens des Antragstellers abhängig gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn der Nachlass bedürftig, d.h.…

Erbrecht Nacherbenvermerk Zustimmungsklage Streitwert | Der Streitwert eine Klage auf Zustimmung zur Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch beträgt ein Drittel des Verkehrswertes

Die Streitwertfestsetzung bezieht sich auf ein Verfahren in dessen Rahmen ein befreiter Vorerbe auf Zustimmung zur Löschung eines Nacherbenvermerkes in Anspruch genommen wurde. Das Gericht stellt hinsichtlich des Streitwertes auf das wirtschaftliche Interesse des Grundstückseigentümers ab. Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung besteht für das Gericht ein Ermessensspielraum. Mit der Festsetzung des Streitwertes auf ein Drittel des Verkehrswertes der Immobilie wurde dieser Ermessensspielraum nach Ansicht des OLG Bamberg ordnungsgemäß ausgefüllt.

Erbrecht Erbschein Erbscheinsverfahren Gegenstandswert | Berechnung des Gegenstandswertes für das Erbscheinsverfahren

Erbschein Erbscheinsverfahren Gegenstandswert
Für die Bestimmung des Gegenstandswertes im Erbscheinsverfahren ist auf das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers abzustellen. Der Gegenstandswert ergibt sich daher grundsätzlich aus dem Wert des Nachlasses, von dem die Nachlassverbindlichkeiten und der Wert der Vermächtnisse abzuziehen ist. Werden im Erbscheinsverfahren widerstreitende Anträge gestellt, kann das wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten unterschiedlich hoch sein, wenn die Erbquoten nicht gleich sind.