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Betriebsbedingte Kündigung Abfindung – Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona: Oft ist eine Abfindung möglich!

Betriebsbedingte Kündigung Abfindung: Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona! Oft ist eine Abfindung möglich! Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Katharina Willerscheid - Köln Nippes
Ihnen wurde betriebsbedingt gekündigt? Sie möchten eine Abfindung? Der Arbeitgeber hat Ihnen keine Abfindung angeboten? Wir helfen Ihnen, bei einer betriebsbedingten Kündigung eine maximale Abfindung herauszuholen.
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Arbeitsrecht: Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Im Arbeitsrecht ist die Abfindung eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, mit der er den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt. Die Annahme, dass bei einer Kündigung dem Arbeitnehmer immer eine Abfindung zusteht, ist ein weit verbreiteter Irrtum. In der Regel gibt es bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Im Folgenden wird dargestellt, wann und warum eine Abfindung gezahlt wird, welche Rolle die Kündigungsschutzklage bei der Abfindung spielt, welche Faktoren für die Höhe der Abfindung von Bedeutung sind und ob Sozialabgaben und Steuern auf die Abfindung zu zahlen sind.