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Erbrecht Erbenstellung öffentliche Aufforderung | Die Erbenstellung wird durch eine falsche öffentliche Aufforderung zur Anmeldung des Erbrechtes nicht ausgeschlossen
Im vorliegenden Fall waren dem Nachlassgericht Daten eines gesuchten Miterben bekannt, die bei der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung des Erbrechtes nicht berücksichtigt wurden. Aus diesem Grunde wurde daher die Einziehung des im weiteren erteilten Erbscheins beantragt. Dies wurde vom Nachlassgericht abgelehnt. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt.
Das Beschwerdegericht wies das Nachlassgericht an, den erteilten allein Erbschein einzuziehen. Da das Nachlassgericht im Rahmen der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung des Erbrechtes die bekannten personenbezogenen Daten des betroffenen ev. Miterben nicht vollständig bei der öffentlichen Aufforderung berücksichtigt hatte, war die öffentliche Aufforderung rechtsfehlerhaft. Auf der Grundlage dieser öffentlichen Aufforderung konnte das alleinige Erbrecht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren somit nicht festgestellt werden. Der Erbschein musste folglich eingezogen werden.