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Erbrecht Nachlasspfleger Vergütung 15-Monats-Frist | Verlängert das Gericht die Frist zur Abrechnung der Vergütung des Nachlasspflegers über 15 Monate hinaus ist es hieran gebunden
Im vorliegenden Fall verlängerte das Gericht die Frist zur Abrechnung der Vergütung des Nachlassfliegers über einen Zeitraum der die 15-Monats-Frist überschritt. Als der Nachlasspfleger mit Ablauf dieser verlängerten Frist seine Gebühren abrechnen wollte, wurde dies mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die 15-Monats-Frist zwischenzeitlich abgelaufen sei. Hiergegen wandte sich der Nachlasspfleger mit seiner Beschwerde.
Das Beschwerdegericht gab dem Nachlasspfleger recht. Angesichts der Tatsache, dass das Gericht selbst dem Nachlasspfleger eine Frist zur Einreichung seiner Vergütungsabrechnung einräumte, die über die 15-Monats-Frist hinausging, ist das Gericht an diese verlängerte Frist gebunden. Die Verweisung des Nachlasspfleger auf die nicht eingehaltene 15-Monats-Frist wurde vom Gericht als treuwidrig bewertet.