Kategorie Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz – Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Kündigung und Kündigungsschutz - Kündigungsschutzklage| Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln

Das Kündigungsschutzgesetz gibt dem Arbeitnehmer die rechtlichen Mittel an die Hand, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung überprüfen zu lassen. Mithilfe einer Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die ausgesprochene Kündigung vorlagen. Kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist dann durch die Kündigung nicht beendet. Es besteht vielmehr fort.

Corona Kurzarbeit Urlaub: Kann der Arbeitgeber wegen Kurzarbeit den Urlaub kürzen?

Corona Kurzarbeit Urlaub_ Kann der Arbeitgeber wegen Kurzarbeit den Urlaub kürzen_ - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Köln - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Köln

Wegen der Corona-Krise haben viele Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet. Teilweise wurde „Kurzarbeit Null“ eingeführt. Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeit vollständig eingestellt wird. Bei Kurzarbeit stellt sich die Frage, wie sich die Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Arbeitgeber stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass wegen der Kurzarbeit der Urlaub gekürzt werden darf, da ja auch weniger gearbeitet wurde. Dies ist jedoch nicht so klar, wie viele Arbeitgeber meinen.

Nachtarbeitszuschläge bei Dauernachtarbeit | Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 25.05.2022, Az.: 10 AZR 230/19

Nachtarbeitszuschläge bei Dauernachtarbeit _ Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 25.05.2022, Az._ 10 AZR 230_19 - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Katharina Willerscheid - Köln

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25.5.2022 entschieden, dass die Dauernachtarbeit im Pflegebereich, die durch entsprechend gestaltete Arbeitszeitmodelle, z.B. durch ein Wechselschichtmodell, verhindert werden kann, bei der Bemessung des angemessenen Nachtarbeitszuschlags berücksichtigt werden muss. In diesen Fällen sei daher in der Regel ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % gerechtfertigt.

Arbeitsrecht | Betriebsbedingte Kündigung Schließung Abteilung | Betriebsbedingte Kündigung wegen Abbaus einer Führungsebene

Der Arbeitgeber kann die unternehmerische Entscheidung treffen, eine Führungsebene, z.B. die Abteilungsleitung, abzubauen, auch wenn davon nur eine Person betroffen ist. Klagt der betroffenen Arbeitnehmer gegen die betriebsbedingte Kündigung, muss der Arbeitgeber darlegen, wie und von wem die von dem gekündigten Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten künftig erledigt werden sollen.
Ein Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt ist, genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass ihm nur ordentlich gekündigt werden kann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf personen,- verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe stützen kann.

Arbeitsrecht | Kündigung Nebentätigkeit Wettbewerbsverbot | Geringfügige Nebentätigkeit für die Konkurrenz berechtigt nicht in jedem Fall zu einer außerordentlichen Kündigung

Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben der Tätigkeit für den Hauptarbeitgeber ausgeübt wird. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, und zwar auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen ausübt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber keine Konkurrenz zu mache. Dies gilt sowohl für eine selbständige Tätigkeit als auch für eine angestellte Beschäftigung in einem anderen Arbeitsverhältnis. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot kann eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte in dem Streitfall darüber zu entscheiden, ob eine geringfügig ausgeübte Tätigkeit als Reinigungskraft bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Arbeitsrecht | Fristlose Kündigung Konkurrent | Fristlose Kündigung – Weiterleitung von betrieblichen Informationen an privaten E-Mail-Account kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Die Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
In dem Streitfall war der Kläger seit 2006 als Senior Expert Sales & Engineering im Vertrieb der Beklagten, einem Unternehmen, welches u.a. Rückkühlanlagen für Industrieanlagen herstellt, beschäftig. Anfang 2016 stand der Kläger vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenzunternehmen. Am 8.4.2016 wurden ihm die Vertragsunterlagen für sein zukünftiges Arbeitsverhältnis ab dem 1.7.2016 übersandt. Am 25.4.2016 versandt er zahlreiche E-Mail mit betrieblichem Inhalt von seinem Arbeitsplatzcomputer an seine private E-Mail-Adresse. Diese E-Mails enthielten u.a. eine vollständige Liste der von ihm betreuten Kunden mit deren Kontaktdaten, Preislisten sowie Angebots – und Kalkulationsunterlagen für ein Projekt, welches nicht von ihm betreut wurde.

Arbeitsrecht | Arbeitsvertrag Kündigungsfrist Arbeitnehmer | Arbeitsvertrag: 3 Jahre Kündigungsfrist sind unwirksam

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer durch von dem Arbeitgeber vorgegebene Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann dies eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen mit der Folge, dass die vereinbarte Kündigungsfrist unwirksam ist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer bleibt es dagegen bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats, wenn nichts anderes vereinbart wird. Arbeitnehmer können daher auch nach einer langjährigen Betriebszugehörigkeit mit dieser sog. „Grundkündigungsfrist“ kündigen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können grundsätzlich eine Verlängerung der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers vereinbaren, sofern diese nicht länger als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ist. Gesetzliche Obergrenzen gibt es nicht. Allerdings erschweren allzu lange Fristen einen Arbeitgeberwechsel und schränken dadurch die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers ein.

Arbeitsrecht | Kündigung Krankheit Kleinbetrieb | Kündigung im Kleinbetrieb wegen Krankheit

Die Kündigung einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin nach 2,5 Monaten Krankheit in einem Kleinbetrieb ist bei einleuchtenden Gründen nicht treuwidrig.
Wer in einem Betrieb mit 10 oder weniger Mitarbeitern (sog. Kleinbetrieb) beschäftigt ist, genießt keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsgeber hat Kündigungsfreiheit. D.h. er kann auch altgedienten Mitarbeitern kündigen, ohne dass ein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen muss.

Arbeitsrecht | Arbeitszeitverringerung Teilzeitbeschäftigung Teilzeitantrag | Ablehnung eines Teilzeitantrags muss schriftlich erfolgen

Arbeitsrecht: Arbeitszeitverringerung Teilzeitbeschäftigung Teilzeitantrag Ablehnung eines Teilzeitantrags muss schriftlich erfolgen | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln - Kanzlei Balg und Willerscheid Köln Nippes

Die Ablehnung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber das Ablehnungsschreiben eigenhändig unterschreibt.
Alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit 15 Arbeitnehmern beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen, wobei er die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit angeben soll, § 8 Abs. 2 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG). Ein Arbeitgeber kann diesen Antrag nur ablehnen, wenn der gewünschten Arbeitsverringerung betriebliche Gründe entgegenstehen.

Arbeitsrecht | Widerruf Widerrufsvorbehalt Weihnachtsgeld | Widerruf des Weihnachtsgeldes bei wirtschaftlicher Notlage

Arbeitsrecht: Widerruf Widerrufsvorbehalt Weihnachtsgeld | Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 24.01.2017 - Aktenzeichen: 1 AZR 774/14 | Rechtsanwälte für Arbeitsrecht - Köln Nippes - Kanzlei Balg und Willerscheid

Eine arbeitsvertragliche Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, die Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Fall der wirtschaftlichen Notlage zu widerrufen, ist wirksam.
Häufig zahlen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zusätzlich zum regulären Gehalt, wollen dies aber von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig machen. Die Gewährung von Weihnachtsgeld wird daher oftmals unter den Vorbehalt eines Widerrufs gestellt. Die Klauseln sind allerdings unwirksam, wenn keine Sachgründe für den Widerruf genannt werden (z.B. „Die Leistung ist jederzeit widerruflich“). Voraussetzung für die Wirksamkeit der Widerrufsklausel ist, dass für den Arbeitnehmer klar ist, unter welchen Umständen er mit einem Widerruf rechnen muss.