Jahr 2017

Arbeitsrecht | Betriebsbedingte Kündigung Outsourcing | Betriebsbedingte Kündigung bei Outsourcing

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung Outsourcing | Betriebsbedingte Kündigung bei Outsourcing | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln - Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Der Vertrag über die Fremdvergabe von Hausmeisterdienstleistungen an ein Drittunternehmen, der zum Wegfall eines Arbeitsplatzes führt, muss vor einer betriebsbedingten Kündigung noch nicht abgeschlossen sein. Der klagende Arbeitnehmer ist als Hausmeister in einer Seniorenresidenz angestellt. Im März 2011 holt der beklagte Arbeitgeber bei verschiedenen Firmen Angebote über die Fremdvergabe der Hausmeisterdienste ein. Im Juni 2011 kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum 31.12.2011 betriebsbedingt. Im September 2011 vergibt er die Hausmeistertätigkeiten an einen externen Dienstleister. Der Arbeitnehmer wendet gegen die Kündigung ein, dass im Kündigungszeitpunkt die Beauftragung eines fremden Unternehmens mit der Hausmeistertätigkeit noch nicht feststand, also die für eine betriebsbedingte unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt, nicht vorlag.

Arbeitsrecht | Befristung Sachgrund Rechtsmissbrauch | 10 befristete Arbeitsverträge in 15 Jahren können zulässig sein

Arbeitsrecht: Befristung Sachgrund Rechtsmissbrauch - 10 befristete Arbeitsverträge in 15 Jahren können zulässig sein | BAG 29.04.2015 - 7 AZR 310/13 | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Wird ein Arbeitnehmer ausschließlich zur Vertretung einer wegen Mutterschutz, Elternzeit und Sonderurlaub abwesenden Arbeitnehmerin beschäftigt, sind 10 befristete Arbeitsverträge in 15 Jahren nicht rechtsmissbräuchlich. Der klagende Arbeitnehmer war zwischen 1998 und 2013, also mehr als 15 Jahre, auf Grund von 10 befristeten Arbeitsverträgen als stellvertretender Küchenleiter in einem Altenheim beschäftigt. Er vertrat in dieser Zeit die stellvertretende Küchenleiterin, die wegen der Geburt von drei Kindern und der anschließenden Mutterschutz – und Elternzeit abwesend war. Der letzte befristete Arbeitsvertrag zum Zweck der Vertretung wurde für die Zeit von September 2011 bis August 2013 geschlossen. Die stellvertretende Küchenleiterin hatte für diesen Zeitraum Sonderurlaub für die Betreuung ihrer Kinder beantragt. Nach Ablauf des Vertrages erhob der Arbeitnehmer fristgerecht Befristungskontrollklage. Das Bundesarbeitsgericht hält die Klage für unbegründet.

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung Beschäftigungsmöglichkeit | Betriebsbedingte Kündigung bei anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit auf einem befristeten Arbeitsplatz unzulässig

Zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, eine befristet vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit anbieten. Das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin wurde im Dezember 2012 zum 31.12.2013 betriebsbedingt gekündigt, ohne ihr die Weiterbeschäftigung auf einem gleichzeitig bis zum 31.12.2013 befristet ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzubieten. Die Arbeitnehmerin hält die betriebsbedingte Kündigung aus diesem Grund für unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat der Arbeitnehmerin Recht gegeben.

Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist Arbeitnehmer | Kündigungsfrist von 3 Jahren für Arbeitnehmer ist unwirksam

Arbeitrecht: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist Arbeitnehmer | Urteil des LAG Sachsen 19.01.2016 3 Sa 406-15 - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Eine Kündigungsfrist von 3 Jahren für Arbeitnehmer ist unwirksam. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen. Für Arbeitgeber hängt die Kündigungsfrist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Mit zunehmender Dauer verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag können die Kündigungsfristen für beide Parteien verlängert werden. Voraussetzung ist, dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart wird als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Hinsichtlich der Länge der Kündigungsfrist gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Grenze. Das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG Sachsen) hat entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) enthaltene Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

Arbeitsrecht: Konkurrenztätigkeit nach Kündigung

Arbeitsrecht: Konkurrenztätigkeit nach Kündigung | Urteil des BAG vom 23-10-2014 | Az 2 AZR 644-13 | Kanzlei Balg und Willerscheid Köln - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Ob die Konkurrenztätigkeit während eines Kündigungsschutzprozesses eine weitere Kündigung rechtfertigt, wenn sich die ursprünglich ausgesprochene Kündigung als unwirksam herausstellt, hängt davon ab, ob die Konkurrenztätigkeit durch die vorangegangene Kündigung ausgelöst wurde, ob sie auf Dauer angelegt ist und ob dem Arbeitgeber durch die Konkurrenztätigkeit ein Schaden entstanden ist. Der klagende Arbeitnehmer erstellt für den beklagten Arbeitgeber Gutachten über elektrische Anlagen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und während des anhängigen Kündigungsschutzverfahrens nahm der Arbeitnehmer Prüfaufträge für verschiedene Konkurrenten seines Arbeitgebers an. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, dem Arbeitnehmer erneut außerordentlich und ordentlich, diesmal wegen vertragswidriger Wettbewerbstätigkeit, zu kündigen.

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung Konkurrenztätigkeit | Die fehlerhafte Angabe des Status eines Angestellten einer Steuerberaterkanzlei in seinem XING-Profil als „Freiberufler“ rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung

Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung Konkurrenztätigkeit - Urteil des LAG Köln vom 07.02.2017 Az: 12 Sa 745/16 - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Die fehlerhafte Angabe des Status eines Angestellten einer Steuerberaterkanzlei in seinem XING-Profil als „Freiberufler“ rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung. Der Kläger war Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei. Dort war er als Sachbearbeiter im Bereich der Steuerberatung tätig. Kurz vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses, welches die Parteien in einem Aufhebungsvertrag vereinbart hatten, stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem XING-Profil angab, als „Freiberufler“ tätig zu sein. Die Beklagte kündigte daraufhin dem Kläger fristlos, da dieser gegen das Verbot der unzulässigen Konkurrenztätigkeit verstoßen habe.

Erbrecht | Ehegattentestament Unterschrift Zeitpunkt | Eine Ehegattentestament ist auch dann rechtswirksam errichtet, wenn einer der Ehegatten das Testament wesentlich später unterschreibt als der andere Ehegatte

Erbrecht: Ehegattentestament Unterschrift Zeitpunkt | OLG Düsseldorf 03.01.2017 I-3 Wx 55/16 | Rechtsanwalt Erbrecht Köln - Fachanwalt Erbrecht Köln
Ca. 30 Jahre vor dem Erbfall errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament. Das Testament wurde vom Erblasser formgerecht abgefasst und eigenhändig unterschrieben. Die Ehefrau des Erblassers wollte ebenfalls zum damaligen Zeitpunkt in Form eines gemeinschaftlichen Testamentes eine letztwillige Verfügung abgeben. Die Eheleute handelten somit damals beide mit Testierwillen. Allerdings unterließ die Ehefrau es damals, ihre Unterschrift unter das ansonsten formungültige Ehegattentestament zu setzen. Nach dem Tod des Erblassers wurde auf der Grundlage gesetzliche Erbfolge ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt. Einer der Miterben leitete im Weiteren das Teilungsversteigerungsverfahren hinsichtlich der zum Nachlass gehörenden Immobilie ein. Daraufhin ordnete die Ehefrau des Erblassers die gesamten zum Nachlass gehörende Unterlagen und fand dabei das von ca. 30 Jahren von den Eheleuten errichtete Testament. Aus diesem Testament ging hervor, dass sich die Eheleute für den 1. Erbfall wechselseitig als Alleinerben einsetzen. Die Ehefrau des Erblassers unterzeichnete das aufgefundene Testament nun ihrerseits und reichte es beim Nachlassgericht ein. Das Nachlassgericht eröffnete das Testament und zog den gemeinschaftlichen Erbschein ein. Der Ehefrau wurde ein Alleinerbschein erteilt. Gegen diese Entscheidung des Nachlassgerichtes liegt einer der Miterben Beschwerde ein. Das OLG Düsseldorf half der Beschwerde nicht ab. Die aus dem Gesetz hervorgehende Formvorschrift, nach der ein privatschriftliches Testament mit Ort und Datum zu versehen ist, stellt lediglich eine Sollvorschrift dar. Das Unterlassen der Angabe von Ort und Datum der Testamentserrichtung führt daher nicht zur Formunwirksamkeit eines privatschriftlichen Testamentes. Aus diesem Grunde kommt es hinsichtlich der beiden Unterschriften der Ehegatten bei einem Ehegattentestament nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt diese Unterschriften geleistet werden. Entscheidend ist ausschließlich, dass die Eheleute bei Errichtung des Testamentes beide mit Testierwillen gehandelt haben. Aufgrund des Inhaltes des vorgelegten Ehegattentestamentes ging das OLG Düsseldorf vom gemeinsamen Testierwillen der Eheleute zum Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes aus. Da es auf den Zeitpunkt der Unterschriftsleistung nicht ankommt, eröffnete das Nachlassgericht ein formwirksames Ehegattentestament, aus dem die Ehefrau des Erblassers als Alleinerbin hervorging. Folglich musste der bereits erteilte gemeinschaftliche Erbschein eingezogen werden. Darüber hinaus war der Erbin der beantragte Alleinerbschein zu erteilen.

Erbrecht | Testament Tierheim Auslegung | Wechselt der Träger eines Tierheims, das vom Erblasser zum Alleinerben bestimmt wurde, so kann durch Auslegung des Testamentes der Rechtsnachfolger Ersatzerbe werden

Erbrecht: Testament Tierheim Auslegung | Wechselt der Träger eines Tierheims, das vom Erblasser zum Alleinerben bestimmt wurde, so kann durch Auslegung des Testamentes der Rechtsnachfolger Ersatzerbe werden | Rechtsanwalt Erbrecht Köln - Fachanwalt Erbrecht Köln
Wechselt der Träger eines Tierheims, das vom Erblasser zum Erben bestimmt wurde, so kann durch Auslegung des Testamentes der Rechtsnachfolger Ersatzerbe werden. Im vorliegenden Fall hatte der unter Betreuung stehende Erblasser wirksam ein notarielles Testament errichtet. In diesem Testament ordnete der Erblasser an, dass ein bestimmtes Tierheim sein Alleinerbe werden soll. Im Weiteren wurde über das Vermögen des Vereins, der Träger des Tierheim 2, die Insolvenz eröffnet. Der Verein wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens liquidiert. Die Trägerschaft des Tierheims wohl von einem neuen Verein übernommen. Nach dem Tod des Erblassers beantragte der Trägerverein die Erteilung eines Alleinerbscheins. Das Nachlassgericht entsprach diesem Antrag. Der Insolvenzverwalter, der hinsichtlich des vorherigen Trägervereins tätig war, wandte sich gegen die Erteilung des Erbscheins, da er im Insolvenzverfahren für den Rechtsvorgänger des jetzt aktiven Trägervereins Erbansprüche geltend machen wollte. Die Entscheidung des Nachlassgerichtes wurde im Beschwerdeverfahren vom OLG Düsseldorf bestätigt. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass der Wechsel des Trägers ein Ereignis darstellt, welches vom Erblasser bei Errichtung seines Testamentes nicht vorhergesehen wurde. Hierdurch entstand hinsichtlich des letzten Willen des Erblassers eine Lücke, die vom Gericht durch Auslegung des Testamentes zu schließen war. Der Betreuer des Erblassers hatte gegenüber dem Gericht bekundet, dass sich der Erblasser bei Errichtung seines Testamentes über die Person des Trägers des Vereines keinerlei Gedanken gemacht hatte. Ihm kam es entscheidend darauf an, dem Tierheim als solchem sein Vermögen durch Erbgang zuzuwenden, da er dessen Zwecke fördern wollte. Auf diesem Hintergrund kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der neue Träger im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung als Ersatzerbe für den Träger des Tierheimen anzusehen ist, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes das Tierheim betrieben hat. Aus Sicht des Gerichtes war dieses Ergebnis insbesondere gerechtfertigt, weil es dem Erblasser offensichtlich auf die Person des Trägervereins überhaupt nicht ankam. Damit war der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Trägervereins zum Ersatzerben geworden, sodass diesem Ersatzerben auch der beantragten Alleinerbschein zu erteilen war.

Erbrecht | Prozesskosten Nachlassverbindlichkeit Erbschaftsteuer | Auch die Kosten eines verlorenen Prozesses können von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer abgezogen werden

Erbrecht: Prozesskosten Nachlassverbindlichkeit Erbschaftsteuer | Kanzlei Balg - Rechtsanwalt Erbrecht Köln - Fachanwalt Erbrecht Köln
Auch die Kosten eines verlorenen Prozesses können von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin ihre beiden Abkömmlinge zu ihren Alleinerben bestimmt. Weiter ordnete die Erblasserin die Testamentsvollstreckung an. Einer der Erben hatte zu Lebzeiten von der Erblasserin eine Kontovollmacht erhalten und von der Kontovollmacht in erheblichem Umfang zu Lebzeiten der Erblasserin Gebrauch gemacht. Insgesamt verfügte dieser Erbe zu Lebzeiten über Geldbeträge auf dem Konto Erblasserin von mehreren 100.000 €. Nach dem Erbfall forderte der andere Abkömmling vom bevollmächtigten Miterben Auskunft über die Verwendung der vom Konto der Erblasserin abgebuchten Beträge. Über diesen Auskunftsanspruch kam es zum Rechtsstreit. Das Landgericht gab dem klagenden Miterben recht. Diese Entscheidung wurde vom OLG Düsseldorf später aufgehoben. Der Testamentsvollstrecker legte in diesem Zeitraum sein Amt nieder. Die Kosten des verlorenen Prozesses gegen die Miterben wollte der klagende Miterbe im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt von der Bemessungsgrundlage abziehen. Einem entsprechenden Antrag kann das Finanzamt aber nicht nach. Es wurde daher Klage beim Finanzgericht Düsseldorf erhoben. Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte auf die einschlägige Regelung in § 10 V 3 Satz 1 ErbStG ab. Nach dieser Vorschrift sind die Kosten eines Regressprozesses, der für den Nachlass geführt wird, auch dann von der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer abzuziehen, wenn der Prozess nicht gewonnen wird.

Erbrecht | Grundbuch Nacherbenvermerk Verzicht | Die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch hat nicht zur Folge, dass die betroffene Immobilie nicht mehr zum Nachlass der Nacherbschaft gehört

Erbrecht: Grundbuch Nacherbenvermerk Verzicht | Der Verzicht auf den Nacherbenvermerk im Grundbuch berührt die Nachlasszugehörigkeit der Immobilie nicht - Rechtsanwalt Erbrecht Köln
Die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch hat nicht zur Folge, dass die betroffene Immobilie nicht mehr zum Nachlass der Nacherbschaft gehört Die Erblasserin hinterließ eine Tochter, die ihrerseits einen Sohn hatte. Zum Vermögen der Erblasserin gehörte eine Immobilie, an der die Erblasserin mit ihrer Tochter gemeinsam Eigentümer in Form einer Erbengemeinschaft war. Die Erblasserin setzte ihre Tochter hinsichtlich Ihres Eigentumsanteils an der Immobilie als Vorerbin ein und bestimmte das Enkelkind zum Nacherben. Nach dem Tod der Erblasserin wurde in das Grundbuch ein Nacherbenvermerks eingetragen. Die durch den Todesfall entstandenen Erbengemeinschaft zwischen der Erbin und ihrem Sohn wurde auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang verzichtete der Sohn auf den Nacherbeneintrag im Grundbuch. Der Nacherbeneintrag wurde sodann gelöscht. Im Weiteren verstarb die Erbin. Der Sohn legte dem Grundbuchamt einen Erbschein hinsichtlich seiner verstorbenen Mutter vor und beantragte seine Eintragung als Alleineigentümer im Grundbuch. Dies wurde vom Grundbuchamt mit Hinweis darauf abgelehnt, dass er aufgrund der Löschung des Nacherbenvermerks nicht mehr als Nacherbe anzusehen sei. Gegen die Entscheidung legte der Sohn Beschwerde ein, der nicht abgeholfen wurde. Das OLG München wies das Grundbuchamt an, auf der Grundlage seine Rechtsauffassung das Grundbuch antragsgemäß zu korrigieren. Das OLG München kam zu dem Ergebnis, dass der Nacherbenvermerk dem Schutz des Nacherben vor Verfügung des Vorerben dient. Mit dem Verzicht auf diesen Vermerk im Grundbuch räumt der Nacherbe dem Vorerben die Möglichkeit ein, über die Immobilie uneingeschränkt verfügen zu können. Der Verzicht auf den Vermerk der Nacherbschaft im Grundbuch hat aber nicht zur Folge, dass der betroffene Miteigentumsanteil nicht mehr in den Nachlass der Nacherbschaft fällt. Aus diesem Grunde wurde der Antragsteller mit dem Tod seiner Mutter deren Rechtsnachfolger hinsichtlich deren Miteigentumsanteile und im Wege der Nacherbschaft Eigentümer des weiteren Miteigentumsanteils an der Immobilie. Damit wurde der Antragsteller Alleineigentümer der Immobilie, sodass das Grundbuch antragsgemäß zu korrigieren war.