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Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werden
Bundesgerichtshof Beschluss vom 02.11.2011 X ZR 94/11 Beschlusstenor: Die Unterbrechung des Verfahrens ist hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 beendet. Beschlussgründe: Der Beklagte hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln…