Startseite Termin vereinbaren!

Die Totenfürsorge beginnt erst mit dem Tod des Erblassers

Totenfürsorge

Mit Urteil vom 5. Juli 2013 musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, wann die Totenfürsorge beginnt. Gegenstand der Entscheidung war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der noch zu Lebzeiten des Erblasserin gestellt wurde. Die Antragstellerin gehörte als Tochter der Betroffenen zum Kreis derjenigen Personen, denen die Totenfürsorge obliegt. Der Antrag richtete sich gegen die Betreuerin der noch lebenden Mutter der Antragstellerin. Mit dem Antrag sollte die Zustimmung zur Bestattung in einem Familiengrab durchgesetzt werden. Der Antrag wurde mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass sich Rechte aus der Totenfürsorge erst ableiten lassen, wenn der Erblasser tatsächlich verstorben ist. Vor diesem Zeitpunkt können aus der Totenfürsorge keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Die Antragstellerin war daher nicht befugt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Es fehlte bereits an der so genannten Aktivlegitimation.
Im übrigen stellt die Entscheidung klar, dass im Rahmen der Totenfürsorge der Wille des Verstorbenen vorrangig zu berücksichtigen ist, wenn er zu Lebzeiten Anordnungen über die Art der Bestattung und den Ort der Bestattung getroffen hat. Im vorliegenden Fall lag ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, der vorsah, dass im Falle des Todes der Erblasserin eine Feuerbestattung erfolgt. Inwieweit die Antragstellerin sich über diesen Bestattungsvorsorgevertrag hätte hinwegsetzen können, wurde vom Amtsgericht Brandenburg allerdings nicht entschieden, da der Antrag bereits aus den vorstehend wiedergegebenen Gründen abgelehnt wurde. Die Entscheidung stellt klar, dass ausschließlich der Erblasser zu seinen Lebzeiten das Recht hat, über die Art und den Ort seiner Bestattung zu entscheiden.

(Totenfürsorge)

Aktuelle Beiträge und Urteile zum Thema Erbrecht:

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG - Beschluss vom 18.10.2022 - 5 W 71/2
Beschluss | Erbrecht | Prozesskostenhilfe | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG – Beschluss vom 18.10.2022 – 5 W 71/22

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal - Urteil vom 05.12.2022 - Aktenzeichen 2 O 317/21
Erbrecht | Testament | Testamentsanfechtung

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22
Erbrecht | Testamentsauslegung | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21
Ehegattentestament | Erbrecht | Grundbuch | Testament | Urteil

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21