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Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie
Mit Urteil vom 5. Dezember 2022 musste sich das Landgericht Wuppertal mit der Frage beschäftigen, ob ein Irrtum des Erblassers hinsichtlich der Bereitschaft des Erben eine Nachlassimmobilie zu erhalten eine Motivirrtum darstellt, der zur Anfechtung des Testamentes des Erblassers berechtigt.
Die Erblasserin hinterließ eine Tochter und einen Sohn. Zu ihrem Nachlass gehörte eine Immobilie, von der sie wünschte, dass diese erhalten wird und im Familienbesitz bleibt. Die Erblasserin ging davon aus, dass ihr Sohn die Nachlassimmobilie erhält, wenn dieser ihr Alleinerbe wird. Aus diesem Grunde bestimmte sie ihren Sohn zu ihrem Alleinerben. Die Tochter wurde enterbt und damit auf den Pflichtteil verwiesen.









