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Nachtarbeitszuschläge bei Dauernachtarbeit | Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 25.05.2022, Az.: 10 AZR 230/19
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25.5.2022 entschieden, dass die Dauernachtarbeit im Pflegebereich, die durch entsprechend gestaltete Arbeitszeitmodelle, z.B. durch ein Wechselschichtmodell, verhindert werden kann, bei der Bemessung des angemessenen Nachtarbeitszuschlags berücksichtigt werden muss. In diesen Fällen sei daher in der Regel ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % gerechtfertigt.