Kategorie Testament

Zur Sittenwidrigkeit von Auflagen des Erblassers zu Lasten der Erbin – Betretungsverbot für den Lebensgefährten der Erbin hinsichtlich der Nachlassimmobilie

Zur Sittenwidrigkeit von Auflagen des Erblassers zu Lasten der Erbin - Betretungsverbot für den Lebensgefährten der Erbin hinsichtlich der Nachlassimmobilie - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Balg

LG Bochum – Urteil vom 20.05.2021 – Az. 8 O 486/20: Betretungsverbot im Testament sittenwidrig Das Urteil auf den Punkt gebracht: Eine testamentarische Auflage, die den Lebensgefährten einer Erbin dauerhaft vom Betreten der geerbten Immobilie ausschließt, kann wegen unzulässiger Einflussnahme…

Bindungswirkung bei Schlusserbeneinsetzung – Keine Bindungswirkung bei Anordnung der gesetzlichen Erbfolge für den zweiten Erbfall | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht – Köln

Bindungswirkung bei Schlusserbeneinsetzung - Keine Bindungswirkung bei Anordnung der gesetzlichen Erbfolge für den zweiten Erbfall | Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.01.2021 3 Wx 245/19 | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht - Köln

Die vorliegende Entscheidung des OLG Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Schlusserbeneinsetzung dann wechselbezüglich und damit bindend ist, wenn die Erblasser lediglich zum Ausdruck bringen, dass hinsichtlich des zweiten Erbfalls die gesetzliche Erbfolge gelten soll.

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal - Urteil vom 05.12.2022 - Aktenzeichen 2 O 317/21

Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie

Mit Urteil vom 5. Dezember 2022 musste sich das Landgericht Wuppertal mit der Frage beschäftigen, ob ein Irrtum des Erblassers hinsichtlich der Bereitschaft des Erben eine Nachlassimmobilie zu erhalten eine Motivirrtum darstellt, der zur Anfechtung des Testamentes des Erblassers berechtigt.

Die Erblasserin hinterließ eine Tochter und einen Sohn. Zu ihrem Nachlass gehörte eine Immobilie, von der sie wünschte, dass diese erhalten wird und im Familienbesitz bleibt. Die Erblasserin ging davon aus, dass ihr Sohn die Nachlassimmobilie erhält, wenn dieser ihr Alleinerbe wird. Aus diesem Grunde bestimmte sie ihren Sohn zu ihrem Alleinerben. Die Tochter wurde enterbt und damit auf den Pflichtteil verwiesen.

Erbrecht Minderjährige Erben Auskunftsanspruch Eltern | Auskunftsanspruch der minderjährigen Erben gegen Ihre Eltern

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Erbe, der zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährig war, gegen die Eltern hinsichtlich des Erbfalls Auskunftsansprüche geltend machen kann, wenn die Eltern für den minderjährigen Erben den Nachlass verwaltet haben.
Im vorliegenden Fall wurde die minderjährige Erbin von ihrer Mutter beerbt. Der Vater der Erbin übernahm die Verwaltung des Nachlasses. Nachdem die Erbin volljährig geworden war, verschwieg der Vater der Erbin gegenüber das Testament der Mutter. Nach über 20 Jahren erlangte die Erbin vom Inhalt des Testamentes Kenntnis und nahm den Vater durch Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft in Anspruch.
Die Entscheidung stellt klar, dass ein minderjähriger Erbe gegenüber seinen Eltern, die den Nachlass verwalten, auch nach über 20 Jahren noch einen Auskunftsanspruch hat, wenn dem Erben das Testament verschwiegen wird. Die Unkenntnis des Erben beruht in diesem Fall nicht auf einem Verschulden des Erben. Die Entscheidung präzisiert weiter die Anforderungen an das von den Erltern zu erstellende Nachlassverzeichnis, wenn diese für ihre Kinder den Nachlass verwalten.

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21

Der Erblasser war mehrfach verheiratet. Mit seiner letzten Ehefrau errichtete er gemeinsam ein Testament. In diesem Testament bestimmten die Eheleute die Tochter der letzten Ehefrau des Erblassers, d. h. die Stieftochter des Erblassers, zur Schlusserbin.

Die Ehefrau des Erblassers verstarb vor diesem. Nach dem Tod seiner letzten Ehefrau begründete der Erblasser eine Lebenspartnerschaft mit einer anderen Frau, die er aber nicht heiratete. Der Erblasser war auf Unterstützung im Alter angewiesen. Die neue Lebenspartnerin war bereit, diese Unterstützung zu leisten. Aus diesem Grunde räumte der Erblasser seiner neuen Lebenspartnerin ein Mitbenutzungsrecht an seine Immobilie ein, welches mit dem Tode des Erblassers enden sollte. Für den Fall seines Todes vereinbarte der Erblasser mit der neuen Lebenspartnerin, dass diese ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Immobilie erhält. Beide Vereinbarungen wurden im Rahmen eines notariellen Vertrages abgeschlossen. Das Nießbrauchsrecht wurde im Weiteren zu Lebzeiten des Erblassers in das Grundbuch eingetragen.

Erbrecht | Notarielles Testament | Auslegung durch das Grundbuchamt

Erbrecht - Pflichtteil |Notarielles Testament Grundbuchamt Auslegung

Liegt dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vor, so ist es grundsätzlich verpflichtet, dieses zu prüfen. Bestehen seitens des Grundbuchamtes Zweifel an der Eindeutigkeit der letztwilligen Verfügung, die aus dem notariellen Testament hervorgehen, kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen. In diesem Fall nimmt das Grundbuchamt die beantragte Eintragung erst vor, wenn die Zweifel des Grundbuchamtes im Erbscheinsverfahren ausgeräumt wurden.

Erbrecht – Testament | Abgrenzung zwischen einer bedingten Erbeneinsetzung und einer Motivangabe im Testament

Beschluss des OLG München vom 15.05.2012

Der Erblasser fasste im Krankenhaus vor einer Operation ein Testament ab, mit dem er seine langjährige Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin ernannte. Dabei verwendete er die Formulierung, dass seine Lebensgefährtin sein Geldvermögen und ein Baugrundstück erben soll, wenn ihm bei der anstehenden Operation etwas zustößt. Der Erblasser überlebte die Operation und verstarb ca. 27 Jahre später. Das Gericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Lebensgefährtin des Erblassers aufgrund des Testamentes dessen Alleinerbin geworden ist.

Erbrecht-Pflichtteilsentzug | Entwickelt sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder zur Normalität liegt eine Verzeihung vor

Erbrecht-Pflichtteilsentzug | Entwickelt sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder zur Normalität liegt eine Verzeihung vor

Im vorliegenden Fall hatte der Pflichtteilsberechtigte mehrere Straftaten begangen. In der Folge wurde dem Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser der Pflichtteil entzogen. Nach der Haftentlassung normalisierte sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder. Der Pflichtteilsberechtigte vertrat nach dem Tod des Erblassers die Rechtsauffassung, dass der Pflichtteilsentzug aufgrund der Normalisierung der persönlichen Beziehung zum Erblasser seine Grundlage verloren hat. Das OLG Nürnberg musste sich mit der Frage beschäftigen, ob diese Normalisierung des persönlichen Verhältnisses zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser als Verzeihung im Sinne des Pflichtteilsrechtes zu werten ist.

Erbrecht Keine Testierfähigkeit bei chronisch progredienter Demenz Lichte Momente sind medizinisch ausgeschlossen

Testierfahigkeit Demenz

Der Beschluss des OLG München setzt sich mit der Frage auseinander, ob bei einer chronisch-progredienter Demenz ein so genannter \"Lichter Moment\" medizinisch überhaupt möglich ist, auf den die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers gestützt werden kann. Die ausführliche Auseinandersetzung des OLG München mit den diesbezüglichen Feststellungen des Sachverständigen machte deutlich, dass ein solcher \"Lichter Moment\" ausgeschlossen ist. Beim fraglichen Krankheitsbild ist somit davon auszugehen, dass der Erblasser testierunfähig war.