Bundesweite Beratung über Zoom oder Skype. Vereinbaren Sie einen Termin.
Erbrecht | Vorerbschaft Nacherbschaft Wohnungszuweisung | Die Anordnung einer sogenannten gestreckten Wohnungszuweisung kann als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden
Die Anordnung einer sogenannten gestreckten Wohnungszuweisung kann als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden.
Im vorliegenden Fall hatten die Erblasser im Rahmen eines Berliner Testamentes angeordnet, dass die den Nachlass bildenden Wohnungen zuerst bestimmten genau zeichneten Personen zugewandt werden und nach deren Tod anderen Personen übereignet werden sollen.
Nach dem Tod des letztversterbenden Erblassers beantragte einer der Abkömmlinge einen Erbschein. Dieser Antrag wurde mit Hinweis darauf vom Nachlassgericht abgelehnt, dass in der Verfügung der Erblasser bezüglich der Wohnungen die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft zu sehen ist. Dieser Rechtsauffassung folgte das OLG Schleswig im Beschwerdeverfahren.