Kategorie Beschluss

Erbrecht Erbschein Erbunwürdigkeitsklage | Bei Anhängigkeit einer Erbunwürdigkeitsklage kann das Nachlassgericht das Erbscheinsverfahren aussetzen

Im vorliegenden Fall stritten die Erben im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht eines der Miterben. Einer der Miterben erhob nach Beantragung des Erbscheins eine Erbunwürdigkeitklage. Er trug vor, dass der fragliche Miterbe den Tod des Erblassers verursacht habe. Die Einzelheiten wurden aber nicht hinreichend substantiiert vorgetragen. Nach Erhebung der Erbunwürdigkeitsklage beantragte der klagende Miterbe die Aussetzung des Erbscheinsverfahrens. Dies lehnte das Nachlassgericht ab. Hiergegen erhob der fragliche Miterbe Beschwerde. Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen. Das Beschwerdegericht stellte zwar fest, dass es grundsätzlich in das Ermessen des Nachlassgerichtes gestellt ist, bei Erhebung einer Erbunwürdigkeitsklage während eines laufenden Erbfeststellungsverfahrens, dass Erbfeststellungsverfahren auszusetzen, dass hierfür im konkreten Fall die Voraussetzungen aber nicht vorliegen. Hinsichtlich der Erbunwürdigkeitsklag kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese keine Aussicht auf Erfolg hat und das Nachlassgericht folglich von seinem Ermessen richtig Gebrauch gemacht hat, indem es die Aussetzung des Erbscheinsverfahrens ablehnte.

Erbrecht Pflichtteil Nießbrauch PKH | Prozesskostenhilfe trotz Pflichtteilsanspruch

Im vorliegenden Fall stand der Nießbrauchsberechtigte unter Betreuung. Der Betreuer war Vermächtnisnehmer. Gegenüber dem Betreuer hätte der Nießbrauchsberechtigte Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Durch einen Wasserschaden war das Gebäude, auf welches sich das Nießbrauchsrecht bezog, in einem so schlechten Zustand, dass es nicht bewohnt werden konnte. Der Nießbrauchsberechtigte wollte Schadenersatz gegen die Mieter klageweise geltend machen, die den Gebäudeschaden verursacht hatten. Hierfür beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Der Antrag wurde mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der Antragsteller Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Vermächtnisnehmer, d.h. seinen Betreuer geltend machen könnte. Auf die Beschwerde des Nießbrauchsberechtigten wurde diesem Prozesskostenhilfe bewilligt. Das Gericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der vermachten Immobilie Pflichtteilsansprüche des Nießbrauchsrechtes gegenüber dem Vermächtnisnehmer nicht in Betracht kamen. Damit war der Nießbrauchsberechtigte trotz Pflichtteilsanspruch wirtschaftlich im Sinne Prozesskostenhilfe bedürftig.

Erbrecht Nachlasspflegschaft sofortige Leistungsklage | Die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft auf Antrag eines Nachlassgläubigers setzt keine sofortige Leistungsklage des Nachlassgläubigers voraus

Der Gläubiger hatte an den Erblasser eine Wohnung vermietet. Nach dem Tod des Erblassers waren dem Gläubiger keine Erben des Erblassers bekannt. Der Gläubiger wollte das Mietverhältnis ordnungsgemäß beenden und in rechtmäßiger Weise wieder in den Besitz der vermieteten Wohnung gelangen. Um die notwendigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben zu können, beantragte der Gläubiger die Bestellung eines Nachlasspfleger durch das Nachlassgericht. Der Antrag wurde mehrfach zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Gläubigers wurde das Nachlassgericht angewiesen, dem Antrag auf Bestellung eines Nachlasspfleger zu entsprechen. Die Tatsache, dass der Gläubiger offensichtlich nicht zeitnah eine Leistungsklage erheben wollte, stand aus Sicht des Gerichtes der Einrichtung der Nachlasspflegschaft nicht entgegen. Auch wenn ein Gläubiger zur Durchsetzung seiner Ansprüche außergerichtlich eine Regelung anstrebt, d.h. nicht die Absicht hat, zeitnah eine entsprechende Klage zu erheben, ist der Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines Nachlasspfleger statthaft. Es entspricht der Funktion der Nachlasspflegschaft, dass ein Gläubiger zur Befriedigung seiner Ansprüche eine Regelung mit dem Nachlasspfleger vereinbart und damit den Klageweg nicht beschreiten muss.

Erbrecht Testament Testamentskopie | Geht das Original eines Testament verloren kann unter bestimmten Voraussetzungen das Erbrecht durch eine Kopie des Testamentes nachgewiesen werden

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser in Gegenwart seiner Ehefrau ein formgültiges privates Testament errichtet. Auf Bitte des Erblassers fertigte die Ehefrau von diesem Testament eine Kopie und nahm die Kopie an sich. Das Original des Testamentes erhielt der Erblasser von seiner Ehefrau zurück. Mit dem Testament setzte der Erblasser seinen Neffen zum Alleinerben ein. Nach dem Tod des Erblassers konnte das Original des Testamentes nicht gefunden werden. Der Erbe legte dem Nachlassgericht die Kopie des Testamentes vor und beantragte die Erteilung eines Erbscheins. Dieser Antrag wurde unter Hinweis darauf zurückgewiesen, dass nicht feststeht, ob das Original des Testamentes vom Erblasser bewusst vernichtet wurde und somit von einem Widerruf des Testamentes auszugehen ist. Durch den Beschluss des OLG Naumburg wurde das Nachlassgericht angewiesen, den beantragten Erbschein zu erteilen. Die Ehefrau des Erblassers bekundete zur Überzeugung des Gerichtes die Tatsache, dass das Testament ursprünglich formgerecht vom Erblasser errichtet wurde. Bezüglich der eventuellen bewussten Vernichtung des Testamentes durch den Erblasser wies das Gericht darauf hin, dass der aus dem Testament hervorgehende Erbe nicht mit dem Beweis dafür belastet ist, dass der Erblasser das Original des Testamentes nicht willentlich vernichtet hat. Eine entsprechende Vermutungwirkung gibt es ebenfalls nicht. Aus diesem Grunde musste mir vorliegenden Ausnahmefall dem Erben ein Erbschein erteilt werden, obwohl lediglich eine Kopie des ursprünglichen Testamentes vorlag.

Erbrecht Stufenklage Streitwert | Der Streitwert einer Stufenklage ergibt sich immer aus dem Wert der Leistungsstufe

Im vorliegenden Fall hatte der Pflichtsberechtigte Stufenklage erhoben. Nach Abschluss der Auskunftsstufe zahlte der Beklagte den Pflichtteil an den Kläger. Das Gericht setzte den Streitwert in der Höhe fest, der sich aus der erteilten Auskunft ergab. Auf die Tatsache, dass das Verfahren vor erreichen der Leistungsstufe für erledigt erklärt wurde, kam es aus Sicht des Gerichts nicht an. Die Entscheidung bestätigt, dass im Falle einer Stufenklage sich der Streitwert immer aus dem Wert der Leistungsstufe ergibt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Verfahren tatsächlich in der Leistungsstufe Anträge gestellt werden. Wird das Verfahren aufgrund einer Zahlung nach Abschluss der Auskunftsstufe für erledigt erklärt, ergibt sich der Wert der Leistungsstufe und damit der Streitwert aus der Zahlung, die zur Erledigung führte.

Erbrecht Wohnrecht Berechtigter Auszug | OLG Saarbrücken 5 W 175/10 | Der Auszug des Berechtigten aus der Wohnung führt nicht zum Fortfall eines dinglich gesicherten Wohnrechtes

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser der Berechtigten ein Wohnrecht eingeräumt, welches dinglich durch eine Eintragung im Grundbuch gesichert war. Der Erblasser hatte angeordnet, dass das Wohnrecht unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Wiederverheiratung, entfällt. Eine Anordnung aus der sich ergibt, dass das Wohnrecht zum Fortfall kommt, wenn die Berechtigte aus der Wohnung auszieht, hatte der Erblasser nicht getroffen. Aus persönlichen Gründen zog die Berechtigte aus der Wohnung aus, ohne dass ihr die Ausübung des Wohnrechtes aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich war. Hinsichtlich des Nachlasses des Erblassers war die Nachlassverwaltung angeordnet. Der Nachlassverwalter wollte die Löschung des Wohnrechtes aus dem Grundbuch bewirken, da die berechtigt aus der Wohnung ausgezogen war. Die vorliegende gerichtliche Entscheidung stellt klar, dass hierfür der Auszug der Berechtigten us der Wohnung alleine nicht ausreicht, soweit der Erblasser nicht eine entsprechende Anordnung getroffen hat. Das Grundbuchamt hatte somit die Löschung des dinglich gesicherten ohnrechtes aus dem Grundbuch zu Recht abgelehnt.

Erbrecht Mahnverfahren Erbe Verfahrensaufnahme | Verstirbt der Erblasser während eines laufenden Mahnverfahrens sind die Erben berechtigt das Verfahren aufzunehmen und fortzusetzen

Der vorliegende Fall ist insofern untypisch, als dass eine juristische Person, die ein Mahnverfahren einleitete während des Mahnverfahrens mit einer anderen juristischen Person fusionierte. Das Gericht stellte dies mit dem Tod einer natürlichen Person während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens gleich. Die Entscheidung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Erbe ein laufendes Mahnverfahren, welches der Erblasser zu Lebzeiten eingeleitet hatte, aufnehmen und fortsetzen kann.

Erbrecht Prozesskostenhilfe Erbenhaftung OLG Düsseldorf 24 W 27/10 | Beruft sich ein Erbe auf die beschränkte Erbenhaftung so ist ihm Prozesskostenhilfe hinsichtlich der gesamten Rechtsverteidigung zu bewilligen

Im vorliegenden Fall berief sich ein Erbe auf die beschränkte Erbenhaftung und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe wurde ihm aber nur bezüglich seiner Einrede der beschränkten Erbenhaftung gewährt. Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde. Das OLG Düsseldorf kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine solche Beschränkung unzulässig ist. Auch dem Erben, der sich in seiner Rechtsverteidigung auf die beschränkte Erbenhaftung beruft, ist für die gesamte Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Erbrecht Beschwerdeverfahren Hilfsantrag – OLG Hamm 15 W 635/10 | Im Beschwerdeverfahren nach den Vorschriften des FamFG ist das Stellen eines Hilfsantrages zulässig

Beschluss des OLG Hamm vom 09.11.2011 Aktenzeichen: 15 W 635/10 Kurze Zusammenfassung der Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte das Nachlassgericht alle Erbscheinsanträge zurückgewiesen. Im Beschwerdeverfahren wies das Gericht darauf hin, dass nur einer der Erben als Alleinerbe berechtigt ist, einen…

Erbrecht Miterbenklage Nachlassforderung | Ein Miterbe kann nach dem Sozialrecht nur dann eine Forderung im eigenen Namen geltend machen wenn er Sonderrechtsnachfolger des Erblassers ist

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser zu Lebzeiten einen Erstattungsanspruch bezüglich der Kosten für ein Hörgerät gegenüber der Versorgungskasse. Einer der Miterbin hatte dem Erblasser die Kosten für das Hörgerät vorgeschossen und versuchte nach dem Tod des Erblassers den Erstattungsanspruch gegenüber der Versorgungskasse im eigenen Namen geltend zu machen. Die Klage wurde mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der fragliche Miterbe nicht Sonderrechtsnachfolger des Erblassers war. Aus diesem Grunde musste der Erstattungsanspruch für die Erbengemeinschaft geltend gemacht werden. Die Klage auf Zahlung an einen der Miterben war somit unzulässig, da der Erstattungsanspruch der Erbengemeinschaft im Ganzen zustand.