Bulgarisches Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge im bulgarischen Erbrecht
Wie das deutsche Erbrecht enthält auch das bulgarische Erbrecht Vorschriften, die regeln, wie ein Erbfall abgewickelt wird, wenn der Erblasser selbst kein Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat. Damit kennt das bulgarische Erbrecht, wie das deutsche Erbrecht, eine gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge im bulgarischen Erbrecht knüpft an drei Aspekte an. An die Verwandtschaftsbeziehungen, die Ehe und an eventuelle Adoptionen. Unter verwandtschaftlichen Beziehungen ist die Blutsverwandtschaft, d.h. die Abstammung zu verstehen.