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Erbrecht GmbH Miterbe Auskunft | Auskunftsanspruch der Erben gegenüber einer GmbH zur Ermittelung der üblichen Vergütung des Erblassers als vormaligen Geschäftsführer der GmbH
Im vorliegenden Fall war der Erblasser Geschäftsführer einer GmbH, ohne dass ein festes Geschäftsführergehalt vereinbart war. Das Geschäftsführergehalt des Erblassers entsprach somit dem üblichen Vergütungsanspruch. Die für die Berechnung des Vergütungsanspruches notwendigen Informationen lagen den Erben aber nicht vor. Sie nahmen die GmbH daher auf Erteilung entsprechender Auskünfte im Wege einer Stufenklage in Anspruch. Das angerufene Landgericht wies die Klage ab.
Das Berufungsgericht gab der Klage statt, da sich aus § 242 BGB ein entsprechender Auskunftsanspruch der Erben gegenüber der GmbH ergibt.
In der vorliegenden Fallkonstellation beruht die Unkenntnis der Erben über die Berechnungsgrundlage des üblichen Geschäftsführergehalts des Erblassers nicht auf einem Verschulden der Erben. Die GmbH ist daher verpflichtet, den Erben die Auskünfte zu erteilen und mit entsprechenden Belegen nachzuweisen, die die Erben benötigen, um die übliche Vergütung zu ermitteln. Die GmbHs ist daher verpflichtet, den Erben die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
