Kategorie Erbrecht

Erbrecht Testament Auslegung Grundbuchamt | Zur Verpflichtung des Grundbuchamtes zur Testamentsauslegung

Das Grundbuchamt ist grundsätzlich verpflichtet, ein ihm vorgelegtes öffentliches Testament selbst auszulegen. Eine solche Auslegung durch das Grundbuchamt ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Auslegung des Testamentes voraussetzt, dass zuvor weitere Tatsachen aufgeklärt werden. Diese Tatsachenaufklärung fällt nicht in die Kompetenz des Grundbuchamtes. Ist dem Grundbuchamt selbst die Auslegung des öffentlichen Testamentes möglich, darf es die notwendigen Eintragungen im Grundbuch nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Kostenvorschuss | Auch bei einem bedürftigen Nachlass besteht für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft keine Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 14.07.2011 Aktenzeichen: 11 Wx 17/11 Kurze Zusammenfassung der Entscheidung: Die Anordnung der Nachlasspflegschaft darf nicht von der Leistung eines Kostenvorschusses seitens des Antragstellers abhängig gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn der Nachlass bedürftig, d.h.…

Erbrecht Nacherbenvermerk Zustimmungsklage Streitwert | Der Streitwert eine Klage auf Zustimmung zur Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch beträgt ein Drittel des Verkehrswertes

Die Streitwertfestsetzung bezieht sich auf ein Verfahren in dessen Rahmen ein befreiter Vorerbe auf Zustimmung zur Löschung eines Nacherbenvermerkes in Anspruch genommen wurde. Das Gericht stellt hinsichtlich des Streitwertes auf das wirtschaftliche Interesse des Grundstückseigentümers ab. Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung besteht für das Gericht ein Ermessensspielraum. Mit der Festsetzung des Streitwertes auf ein Drittel des Verkehrswertes der Immobilie wurde dieser Ermessensspielraum nach Ansicht des OLG Bamberg ordnungsgemäß ausgefüllt.

Erbrecht Erbschein Erbscheinsverfahren Gegenstandswert | Berechnung des Gegenstandswertes für das Erbscheinsverfahren

Erbschein Erbscheinsverfahren Gegenstandswert
Für die Bestimmung des Gegenstandswertes im Erbscheinsverfahren ist auf das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers abzustellen. Der Gegenstandswert ergibt sich daher grundsätzlich aus dem Wert des Nachlasses, von dem die Nachlassverbindlichkeiten und der Wert der Vermächtnisse abzuziehen ist. Werden im Erbscheinsverfahren widerstreitende Anträge gestellt, kann das wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten unterschiedlich hoch sein, wenn die Erbquoten nicht gleich sind.

Erbrecht Nachlassgericht örtliche Zuständigkeit | Verstirbt der Erblasser in einem deutschen Hospiz ist das Nachlassgericht örtlich zuständig in dessen Bezirk das Hospiz liegt

Nachlassgericht örtliche Zuständigkeit
Für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes gem. § 343 Abs. 1 FamFG kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt nicht an. Abzustellen ist ausschließlich auf den Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Todes. Auf die Dauer dieses Aufenthaltes kommt es nicht an. Bereits ein Verweildauer von nur einem Tag kann daher die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes begründen. (Nachlassgericht örtliche Zuständigkeit)

Erbrecht Erbschaft Ausschlagung Genehmigung | Die Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft erstreckt sich auf die Anfechtung der Erbschaftsannahme

Erbschaft Ausschlagung Genehmigung
Ist der Erbe minderjährig, so muss die Ausschlagung der Erbschaft durch die Eltern (oder andere Sorgeberechtigten) vom Familiengericht genehmigt werden. Liegt diese Genehmigung vor, so erstreckt sich die Genehmigung auch auf Anfechtung der Annahmeerklärung gem. § 1956 BGB. Für die Anfechtung wegen Versäumung der Ausschlagungsfrist ist eine weitere Genehmigung durch das Familiengericht somit nicht erforderlich. (Erbschaft Ausschlagung Genehmigung)

Erbrecht Testierfähigkeit Testament Rückgabe | Eine testierunfähige Person kann nicht die Rückgabe Ihres in amtlicher Verwahrung sich befindenden Testamentes verlangen

Eine Person, die Ihr Testament in öffentliche Verwahrung gegeben hat, kann die Herausgabe des Testamentes nicht mehr verlangen, wenn sie testierunfähig geworden ist. Die Herausgabe des öffentlichen Testamentes aus der öffentlichen Verwahrung führt zum Widerruf des Testamentes. Diese Rechtswirkung der Herausgabe setzt daher zwingend voraus, das der Erblasser zum Zeitpunkt der Herausgabe noch testierfähig ist. (Testierfähigkeit Testament Rückgabe)

Erbrecht Ehegattenerbrecht Scheidung Zustimmung | Stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag zu entfällt sein Ehegattenerbrecht

Ehegattenerbrecht Scheidung Zustimmung
Im vorliegenden Fall hatte einer der Ehegatten die Scheidung beantragt. Die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe lagen vor. Der andere Ehegatte stimmte dem Scheidungsantrag zu. Nachdem die Zustimmung zum Scheidungsantrag erklärt worden war, verstarb der Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hatte. Aufgrund der zuvor erklärten Zustimmung zum Scheidungsantrag entfiel das Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 1933 BGB. (Ehegattenerbrecht Scheidung Zustimmung)

Erbrecht Postmortale Vollmacht Schenkung | Erfüllung eines Schenkungsversprechens des Erblassers durch Geldabhebung seitens des beschenkten Bevollmächtigten

Postmortale Vollmacht Schenkung
Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob ein formunwirksames Schenkungsversprechen des Erblassers nach dessen Tod durch eine Geldabhebung vom Nachlasskonto geheilt werden kann, wenn der Beschenkte selbst auf der Grundlage einer postmortalen Vollmacht die Abhebung vornimmt. Da die Vollmacht unter Befreiung von § 181 BGB erteilt wurde und der Beschenkte, d.h. der Bevollmächtigte das Schenkungsversprechen des Erblassers beweisen konnte, bejaht das Gericht die Heilung des Formmangels durch die Abhebung und damit die Wirksamkeit der Schenkung. (Postmortale Vollmacht Schenkung)