Bundesweite Beratung über Zoom oder Skype. Vereinbaren Sie einen Termin.
Noterbrecht und Pflichtteilsrecht nach spanischem Erbrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg

Noterbrecht und Pflichtteilsrecht nach spanischem Erbrecht
Im Bereich des Pflichtteilsrechtes unterscheiden sich die Vorschriften im deutschen Erbrecht grundsätzlich von denen im spanischen Erbrecht. Insbesondere diese unterschiedliche Ausgestaltung des Pflichtteilsrechtes muss bei der Rechtswahl zwischen dem spanischen Erbrecht und dem deutschen Erbrecht berücksichtigt und bedacht werden.









