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Erbrecht Erbengemeinschaft Auseinandersetzung Grundbuch | Die Grundbuchkorrektur ist nach Übertragung eines Erbanteils ohne Auflassungserklärung der Miterben möglich
Wer Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, kann seinen Erbanteil vertraglich den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft oder einem einzelnen Miterben übertragen. Der Erbe, der seinen Anteil an der Erbengemeinschaft auf die übrigen Miterben überträgt, scheidet auf diesem Wege aus der Erbengemeinschaft aus.
Ist die Erbengemeinschaft Eigentümer einer Immobilie, so wird durch das Ausscheiden des Miterben aus der Erbengemeinschaft das Grundbuch falsch. Das Grundbuch muss in diesem Fall korrigiert werden.
Für die Korrektur des Grundbuches muss dem Grundbuchamt lediglich die vertragliche Übertragung des Erbanteils angezeigt werden. Für die Berichtigung des Grundbuches ist es nicht erforderlich, dass die übrigen Mitglieder der Erbengemeinsc





