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Erbrecht Nacherbe Auskunftsanspruch | Erst nach Ausschlagung der Nacherbschaft stehen dem Nacherben Auskunftsansprüche gegenüber dem Erben zu
Im vorliegenden Fall machte ein Nacherbe gegenüber dem Vorerben Auskunftsansprüche geltend und stützte diesen Auskunftsanspruch auf sein Pflichtteilsrecht, welches sich aus der noch vorzunehmenden Ausschlagung der Nacherbschaft ergeben würde. Dem hielt der beklagte Erbe entgegen, dass dieser Auskunftsanspruch voraussetzt, dass die Nacherbschaft tatsächlich ausgeschlagen wird.
Das Gericht teilt die Auffassung des Vorerben, dass im Falle der Nacherbschaft Auskunftsansprüche, die aus dem Pflichtteilsrecht abgeleitet werden, nur geltend gemacht werden können, wenn zuvor die Nacherbschaft tatsächlich ausgeschlagen wurde.