Kategorie Pflichtteil

Die pflichtteilsberechtigten Personen

Nicht jeder, der aufrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe des Erblassers werden könnte, ist auch pflichtteilsberechtigt. Pflichtteilsberechtigte Personen sind nur diejenigen Erben, bei denen der Gesetzgeber das Pflichtteilsrecht ausdrücklich geregelt hat.

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten wird vom Gesetzgeber genau vorgegeben. Es handelt sich hierbei um die folgenden Gruppen von gesetzlichen Erben:
  • Die Abkömmlinge des Erblassers
  • Die Eltern des Erblassers
  • Der Ehegatte des Erblassers

Grundprinzipien des Pflichtteilsrechtes

Kein Teil des Erbrechtes ist so konfliktträchtig, wie das Pflichtteilsrecht. Dies ergibt sich zwingend bereits aus der enormen wirtschaftlichen Bedeutung von Pflichtteilsansprüchen für die Betroffenen in einem Erbfall.

Derjenige, der aufgrund seiner Enterbung auf den Pflichtteil gesetzt wird, verliert regelmäßig die Hälfte seines gesetzlichen Erbanspruches. Wer sich Pflichtteilsansprüchen als Erbe ausgesetzt sieht, wird erheblich finanziell belastet. In vielen Fällen ist die Belastung höher als die Erbschaftsteuer.

Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch

Ratgeber zum Pflichtteil der Kanzlei Balg & Willerscheid von Fachanwalt Detlev Balg : Übersicht zu Berechtigten , Berechnung und Geltendmachung nach Enterbung.

Im Rahmen letztwilliger Verfügungen, wie Testamente und Erbverträge, werden häufig Anordnungen getroffen, in deren Folge gesetzliche Erben von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Dies ist zum Beispiel regelmäßig beim sogenannten Berliner Testament der Fall, bei dem es sich um ein gemeinschaftliches Ehegattentestament handelt, mit dem die Ehepartner sich für den 1. Erbfall gegenseitig zu Alleinerben einsetzten.