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Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch

Der Gesetzgeber räumt den Pflichtteilsberechtigten einen sehr weitgehenden Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung ein, um den Umfang des Pflichtteilsanspruch bestimmen zu können.
Im einzelnen umfassen diese Ansprüche: .....



