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Erbvertragsrücktritt gegenüber einem Bevollmächtigten – BGH Beschluss vom 27. Januar 2021 – Az. XII ZB 450/29 | Rechtsanwalt und Fachanwalt Detlev Balg – Köln
Die Ehegatten schlossen vor der Eheschließung miteinander einen Erbvertrag ab. Inhaltlich ordneten sie wechselseitig Vermächtnisse an. Jeder der beiden Ehepartner behielt sich dabei den Rücktritt vom Erbvertrag vor.
Die Ehefrau erteilte ihren Kindern im Weiteren Vorsorgevollmachten. Nachdem die Ehefrau testierunfähig geworden war, machte der Ehemann von seinem Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag Gebrauch und veranlasste die Zustellung der notariellen Rücktrittserklärung an die Ehefrau selbst und die bevollmächtigten Kinder der Ehefrau.