Kategorie Erbrecht

Checkliste Verkehrswertgutachten: Überprüfung von Verkehrswertgutachten für Immobilien

Checkliste Verkehrswertgutachten: Überprüfung von Verkehrswertgutachten für Immobilien

Unsere Checkliste Verkehrswertgutachten dient der Orientierung bei der Durchsicht eines Verkehrswertgutachtens hinsichtlich einer Immobilie. Ein solches Verkehrswertgutachten erreicht häufig einen Umfang von über 100 Seiten. Damit ist die Überprüfung eines solchen Gutachtens nicht nur aufgrund der für viele fremden Materie schwierig, sondern auch wegen des Umfangs der Darstellung.
Dennoch gibt es einige Kriterien, mit deren Hilfe ein solches Verkehrswertgutachten auf seine methodische Korrektheit und inhaltliche Vollständigkeit überprüft werden kann. Natürlich ersetzt eine solche Prüfung anhand der folgenden Checkliste nicht die Expertise eines erfahrenen Sachverständigen. Die Checkliste bietet aber die Möglichkeit einer ersten Überprüfung eines vorgelegten Verkehrswertgutachtens.

Erbrecht Vermächtnis Nachlasspflegschaft | Keine Beschwerung des Vermächtnisnehmers durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Vermächtnis Nachlasspflegschaft

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Vermächtnisnehmer berechtigt ist, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht Beschwerde einzulegen.
Das Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers wird abgelehnt.
Das Gericht verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft der Vermächtnisnehmer in seinen Rechten nicht verletzt oder eingeschränkt wird. Eine solche Verletzung oder Einschränkung ist aber Voraussetzung für das Beschwerderecht.

Erbrecht: Testamentsvollstrecker Verfügungsbefugnis | Auch bei Anordnung der Verwaltungsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker uneingeschränkt befugt über den Nachlass zu verfügen

Die Entscheidung befast sich mit der Frage, ob bei Anordnung der Verwaltungstestamentsvollstreckung der Testamentsvollstrecker in der Verfügungsmacht über den Nachlass eingeschränkt ist. Die wird vom OLG Bremen verneint. Auch bei Anordnung der Verwaltungstestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker uneingeschränkt befugt über den Nachlass zu verfügen. Im obliegt lediglich nicht die Ausführung des letzten Willens des Erblassers und die Auseinandersetzung des Nachlasses.
( Testamentsvollstrecker Verfügungsbefugnis )

Erbrecht: Postmortale Vollmacht Grundbuch | Grundbuchumschreibung zu Lasten des Erben durch postmortale Vollmacht

Postmortale Vollmacht Grundbuch

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob mit Hilfe einer postmortalen Vollmacht die Auflassung an einen Dritten bewirkt werden kann, wenn der Erbe im Grundbuch bereits eingetragen ist.
Das Gericht bejaht dies. Wurde die postmortale Vollmacht öffentlich beglaubigt, kann der Bevollmächtigte auch dann noch die Auflassung an einen Dritten wirksam erklären, wenn der oder die eigentlichen Erben bereits im Grundbuch eingetragen sind.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass der Erbe alle vom Erblasser erteilten Vollmachten überprüft und gegebenenfalls unverzüglich widerruft.
(Postmortale Vollmacht Grundbuch)

Erbrecht: Amtshaftung Verwahrung Testament | Keine Amtshaftung wenn ein erneut in Verwahrung gegebenes Testament vergessen wird

Amtshaftung Verwahrung Testament

Das Urteil hat die Frage zum Gegenstand, ob Fehler im Organisationsablauf bei der erneuten Inverwahrungnahme eines Testamentes Amtshaftungsansprüche begründen können. Im Vorliegenden Fall erfogte bei der erneuten Inverwahrungnahme nicht die Benachrichtigung der zentralen Testamentsdatei beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg.
Unter Verweisung auf § 347 Abs. 1 FamFG wurde die Amtshaftung verneint, da sich aus dem Gesetz lediglich eine Benachrichtigungspflicht bei der ersten Inverwahrungnahme eines Testamentes ergibt.
(Amtshaftung Verwahrung Testament)

Erbrecht: Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel | Schlusserbeneinsetzung und Abänderungsbefugnis im Testament als Grundlage der Testamentsauslegung bei einer scheinbaren Katastrophenklausel

Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel

Gegenstand der Entscheidung ist eine Testamentsauslegung.
Die Eheleute hatten sich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens wechselseitig zu Erben eingesetzt.
Gleichzeitig ordneten die Eheleute an, dass die Verfügungen wechselbezüglich sind und der überlebende Ehepartner zur Abänderung der letztwilligen Verfügungen befugt ist.
Aufgrund dieser zusätzlichen Anordnungen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die wechselseitigen Erbeinsetzungen nicht nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens gedacht waren, sondern die Eheleute sich generell wechselseitig beerben wollten.
(Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel)

Erbrecht: Vorkaufsrecht eines Miterben – Kein Wiederaufleben bei Veräußerung seines Erbteils

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.02.2013

Veräußert ein Erbe seinen Erbteil, verliert er seine Vorkaufsrecht, da die Voraussetzungen des § 2034 Abs. 1 BGB entfallen. Das Vorkaufsrecht wird durch einen späteren Rückerwerb im Wege der Erbfolge nicht wiederbelebt. Der ursprüngliche Rechtsverlust durch die Veräußerung des Erbteils ist endgültig, unabhängig vom weiteren Schicksal der zum der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte.

Erbrecht: Bei hochbetagten Erben kann eine eidesstattliche Versicherung als Erbnachweis beim Nachlassgericht eingereicht werden

Eidesstattliche Versicherung als Erbnachweis

Im vorliegenden Fall bestand aufgrund des hohen Alters der Erben die Gefahr, dass diese vor dem Ende des Erbscheinsverfahrens versterben und damit nicht mehr in der Lage sind, das Erbe anzutreten. Insbesondere bestand die Gefahr, dass das Erbscheinsverfahren aufgrund der vorzulegenden Personenstandsurkunden nicht zeitnah erledigt werden kann, da es bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden zu Problemen kam. Angesichts der Gefahr, dass die Erben über das Erbscheinsverfahren versterben könnten, wurde es als zulässig angesehen, dass die Erben den Erbennachweis statt mit den üblichen Personenstandsurkunden mit Hilfe von eidesstattlichen Versicherungen führen können.

Erbrecht – Miterbe Feststellungsklage | Die Erhebung einer Feststellungsklage ist bei Bestreiten des Miterbrechts zulässig

Miterbe Feststellungsklage

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens des Erbrechtes eines Miterben zulässig ist, wenn das Erbrecht des Miterben beschritten wird. Die Besonderheit der Entscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass das Erbrecht des Miterben von den übrigen Erben nicht ausdrücklich bestritten wurde. Vielmehr reagierten die Erben auf das Verlangen des Miterben nicht, sein Miterbrecht anzuerkennen. In diesem Unterlassen sieht das Gericht ein Bestreiten, das zur Erhebung der Feststellungsklage berechtigt.