Wird von einem Mitglied einer Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks beantragt, so bringt dies regelmäßig die Spannungen und Interessengegensätze innerhalb der Erbengemeinschaft zum Ausdruck.
Ist zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens erforderlich, können Sie sich auf die fachkundige Beratung hinsichtlich dieses Verfahrens durch unserer Kanzlei verlassen. Bereits vor Beantragung der Teilungsversteigerung muss vorab die weitere Strategie hinsichtlich der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft feststehen. Dies setzt eine entsprechende Beratung und Vertretung bezogen auf die gewünschte Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft voraus. Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich über die notwendige Qualifikation und Berufserfahrung, um Ihnen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und deren Vorbereitung durch Einleitung und Durchführung des Teilungsversteigerungsverfahrens von Beginn an zur Seite zu stehen.
Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gegen Ihren Willen, d. h. mit Hilfe einer Teilungsversteigerung durchgesetzt werden soll, ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie im Teilungsversteigerungsverfahren durch qualifizierten Rechtsrat begleitet werden, damit das Verfahren auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durchgeführt wird.
Im Weiteren werden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Teilungsversteigerung und das Teilungsversteigerungsverfahren verschaffen, damit Sie in der Lage sind, den Ablauf einer Teilungsversteigerung und deren Rechtsgrundlagen nachzuvollziehen.