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Erbrecht Testament Hinterlegung Vorsorgevollmacht | Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht durch Bevollmächtigten
Der Beschluss beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht beim Nachlassgericht vorlegen kann, befugt ist, für den Vollmachtgeber ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Das Nachlassgericht lehnte die Aufnahme des Testamentes in die amtliche Verwahrung ab.
Die Entscheidung stellt klar, dass die Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht keine höchstpersönliche Handlung des Erblassers darstellt. Höchst persönlich ist lediglich die Entnahme des Testamentes aus der amtlichen Verwahrung. Ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht vorlegen kann, ist daher befugt, für den Vertretenen ein Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht zu geben. Dementsprechend wurde das Nachlassgericht vom OLG München angewiesen, das fragliche Testament in die amtliche Verwahrung zu nehmen.






