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Erbrecht Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis | Wer durch den erteilten Erbschein in seinem behaupteten Erbrecht verletzt wird ist beschwerdebefugt
Wer vorträgt, dass ein erteilter Erbschein das eigene Erbrecht nicht oder nicht vollständig berücksichtigt, ist im Erbscheinsverfahren beschwerdebefugt. Dies gilt auch, wenn die Erbscheinserteilung auf einer Testamentsauslegung seitens des Nachlassgerichtes beruht.
(Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis)