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Pflichtteil bei Testament – Führt die testamentarische Erbfolge zum Pflichtteil?
Errichtet der Erblasser ein Testament oder schließt einen Erbvertrag ab, so hat dies nicht zwingend zur Folge, dass Pflichtteilsansprüche ausgelöst werden.
Nur dann, wenn durch das Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge so abgeändert wird, dass ein pflichtteilsberechtigter gesetzlicher Erbe enterbt wird, werden durch diese testamentarische Anordnung nach dem Erbfall Pflichtteilsansprüche zu Lasten der Erben ausgelöst. Gleiches gilt für den Fall, dass der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag seinen Ehegatten von der Erbfolge ausschließt.