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Die Verwaltung des Nachlasses während der Testamentsvollstreckung
Die Verwaltung des Nachlasses während der Testamentsvollstreckung Soweit der Erblasser nichts anderes angeordnet hat, obliegt dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d. h. der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.Der Testamentsvollstrecker muss den Besitz am…